Pflegesachleistungen

Auch wenn die Bezeichnung darauf schließen lässt: Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nicht um Gegenstände oder zum Verbrauch bestimmte Produkte, sondern um pflegerische Tätigkeiten, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes im häuslichen Umfeld erbracht werden.

Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen, können diese Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit dem Pflegedienst, der den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer betreut, verrechnet.

Höhe und Umfang der Pflegesachleistungen richten sich danach, wieviel Hilfe im Alltag benötigt wird. Zu den Leistungen gehören:

Personen, die körperlich stark eingeschränkt sind, brauchen in der Regel in allen Bereichen Unterstützung. Möglich ist auch eine Aufteilung als Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung – falls sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige den Pflegebedürftigen unterstützen. Man spricht dann von der Kombinationspflege. Pflegebedürftige können auch Leistungen von unterschiedlichen Anbietern miteinander kombinieren. Sie können die Art der Leistungen, den Umfang und auch die Häufigkeit der häuslichen Pflege so zusammenstellen, wie sie es benötigen.

Als Pflegedienst mit viel Erfahrung helfen wir Ihnen gern, alle Fragen rund um das Thema Pflegesachleistungen zu klären: Kontakt

Barrierefreiheit

Schon heute leben viele Senioren in einem Wohnumfeld, das nicht barrierefrei ist. Unter Barrierefreiheit versteht man im engen Sinn die uneingeschränkte Zugänglichkeit von öffentlichen und auch privaten Orten. Das heißt, die Orte müssen von Personen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

Um im eigenen zu Hause selbstständig den Alltag bewältigen zu können, muss nicht zwangsläufig ein kompletter Umbau der Räumlichkeiten erfolgen. Häufig reichen schon kleine Veränderungen, um das Leben im Alter einfacher und barrierefrei zu gestalten. Zuallererst sollten Stolperfallen wie Teppiche oder Fußläufer komplett entfernt oder sicher befestigt werden. Darüber hinaus gilt es, Ablageflächen in passender Höhe anzubringen.

Auch Haltegriffe sind überall dort hilfreich, wo ein sicherer Halt benötigt wird: im Bad, im Flur oder an der Balkontür. Im Flur sollte eine Sitzmöglichkeit stehen, um beim Anziehen der Schuhe sitzen oder eine Einkaufstasche darauf abstellen zu können. Stühle sollten generell in ihrer Höhe auf den Pflegebedürftigen angepasst sein, um das Aufstehen und Hinsetzen zu erleichtern. In der Küche kann schon das Umräumen der wichtigsten technischen Geräte in eine gut erreichbare Höhe das Leben bedeutend einfacher machen.

Sollen Räumlichkeiten für Rollatoren oder Rollstühle nutzbar gemacht werden, sind natürlich größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Für den barrierefreien Umbau können Pflegebedürftige Kostenzuschüsse beantragen.

Ergotherapie

Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Sie umfasst aktive und passive Bewegungen des Körpers oder einzelner Glieder sowie geistige Arbeit.


Mit einer Ergotherapie sollen verlorengegangene oder nicht ausreichend entwickelte motorische Fähigkeiten geschult sowie neuropsychologische Defizite behandelt werden. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen, aktiv am täglichen Leben teilzunehmen und ein Stück Lebensqualität zurückzuerlangen. Als Mittel zur ergotherapeutischen Diagnose und Intervention werden oft alltägliche Handlungen eingesetzt, z.B. Wasch- und Anziehtraining, Ess- oder Sozialtraining.


Die Ergotherapie enthält viele Elemente von verschiedenen Therapien, darunter der Kunst- und Musiktherapie. Diese werden je nach Zustand des Pflegebedürftigen und seinen Bedürfnissen angewendet. Bei der ergotherapeutischen Betrachtungsweise stehen nicht die oberflächlichen Einschränkungen im Vordergrund, sondern die zugrunde liegenden Ursachen. Da bei manchen Krankheitsbildern keine Ursachen bekannt sind, werden auch Symptome behandelt.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wer seinen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen. Doch es gibt Unterstützung, die sich in erster Linie an Senioren und Pflegebedürftige richtet. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.

Das Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem:

 

  • die Reinigung und Pflege des Haushalts
  • die Reinigung der Kleidung und Wäsche
  • die Übernahme der Einkäufe
  • das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten

 

Bei pflegebedürftigen Menschen wird die hauswirtschaftliche Versorgung meist in Kombination mit der häuslichen Pflege umgesetzt. Oftmals übernehmen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten die hauswirtschaftliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden sowohl von den Pflege- als auch von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades.

Sie brauchen Unterstützung? Dann melden Sie sich noch heute bei uns: 0209 – 51956450

Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.

Altersschwerhörigkeit

Mit zunehmendem Alter tritt der normale, altersbedingte Verschleiß des Hörorgans ein. Die fein abgestimmte Maschinerie in unseren Ohren wird älter und schwerfälliger. Die sogenannte Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis) macht sich ab dem 50. oder 60. Lebensjahr bemerkbar und betrifft rund 14 Millionen Menschen in Deutschland. Von den Hörstörungen können sowohl beide Ohren als auch nur eines betroffen sein.


Es gibt zahlreiche Symptome, an denen man eine Altersschwerhörigkeit erkennen kann:

  • Man muss häufig nachfragen, was der Gesprächspartner gesagt hat.
  • Man hat das Gefühl, dass andere Menschen undeutlich sprechen.
  • Laute Hintergrundgeräusche erschweren es, Gesprochenes zu verstehen.
  • Geräusche wie die Türklingel werden einfach überhört.
  • Fernseher oder Radio werden sehr laut eingestellt.


Altersschwerhörigkeit ist sicherlich kein Grund, das gewohnte Wohnumfeld aufzugeben. Sollten Sie jedoch bemerken, dass sich das Hörvermögen Ihres Angehörigen stark verschlechtert hat und noch weitere Beschwerden oder Krankheiten auftreten, kann es sinnvoll sein, über eine pflegerische Unterstützung nachzudenken.

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen bei ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen oder Zähne putzen, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- oder Ausziehen oder in Sachen Mobilität. Die Grundpflege kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige oder Freunde die erforderlichen Aufgaben übernehmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.

 

Sie haben Fragen zur Grundpflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Welche Aufgaben wir konkret übernehmen, hängt immer von der betreffenden Person ab. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt.

Sturzprophylaxe

Die Angst jedes älteren Menschen vor einem Sturz ist verständlich. Es wird geschätzt, dass rund 30 % der über 65-Jährigen mindestens einmal in 24 Monaten stürzen. Bei Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, soll der Anteil sogar noch höher sein: 65 % von ihnen stürzen mindestens einmal jährlich.

Risikofaktoren für Stürze im Alter sind u.a.:

Die Sturzprophylaxe hat zum Ziel, Sturzrisiken zu erkennen und damit Stürze zu vermeiden. Um das zu erreichen, gilt es, die folgenden drei Bereiche genauer unter die Lupe zu nehmen:

Personenbezogene Maßnahmen:

Umweltbezogene Maßnahmen:

Medikamentenbezogene Maßnahmen wie das Absetzen oder Anpassen von Medikamenten, die das Sturzrisiko erhöhen.

Haben Sie bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein erhöhtes Sturzrisiko festgestellt und Fragen zu einer individuellen Vorgehensweise? Dann rufen Sie uns an unter 0209 – 51956450 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@amilisa.de.

Corona und Patientensicherheit

Corona begleitet uns auch in der kommenden Herbst-/Wintersaison. Mittlerweile haben wir gelernt, mit der herausfordernden Situation umzugehen. Dennoch tragen wir als Dienstleister im Pflegebereich eine besondere Verantwortung, die wir auch sehen und berücksichtigen.


Wir vom Amilisa Pflegedienst haben unsere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen den aktuell geltenden Vorschriften angepasst und verpflichten uns, die erarbeiteten Maßnahmen während der Kundenversorgung einzuhalten und gegebenenfalls noch zu ergänzen. Dazu zählen unter anderem das Tragen von FFP2-Masken, Handschuhen und Schutzkitteln, das regelmäßige Händedesinfizieren und die täglichen Schnelltests vor Dienstantritt.


Hinzu kommt, dass alle unsere Mitarbeitenden geimpft sind und Fortbildungen zu Hygienemaßnahmen besuchen. Unter Einhaltung dieser Vorgaben können wir Ihnen auch im Herbst/Winter 2022 den bestmöglichen Schutz bieten.

Altersdepression

Neben demenziellen Erkrankungen zählen Depressionen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen mit fortschreitendem Alter. Viele Senioren erleben den Eintritt in das Rentenalter, den Auszug der Kinder oder den Tod ihres Lebenspartners als emotional-belastendes Ereignis. Hinzu kommt die im Alter nachlassende physische und psychische Leistungsfähigkeit bis hin zum Beginn einer Pflegebedürftigkeit.

In der Regel wirken mehrere Faktoren zusammen: eine genetisch bedingte erhöhte Anfälligkeit, neurobiologische sowie entwicklungs- und persönlichkeitsbedingte Faktoren. Die Hauptsymptome einer Altersdepression sind Niedergeschlagenheit, Interessensverlust und Freudlosigkeit sowie Antriebsmangel und erhöhte Ermüdbarkeit.

Sehr oft wird eine Altersdepression nicht erkannt und somit auch nicht adäquat behandelt. Sowohl der Betroffene als auch der Hausarzt fokussieren häufig nur auf körperliche, unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Schwindel, Magenbeschwerden oder Verdauungsstörungen.

Psychische Erkrankungen sind heutzutage gut erforscht und werden zunehmend von ihrer Stigmatisierung befreit. Die Behandlungsaspekte umfassen zum einen medikamentöse und zum anderen verhaltenstherapeutische Ansätze. Zuwendung, Aufmerksamkeit und Verständnis unterstützen den Therapieprozess bei Altersdepression zusätzlich.