Grauer Star

Grauer Star – oder medizinisch auch Katarakt genannt – ist eine Krankheit, bei der sich die Augenlinse eintrübt. Die Sehkraft wird beeinträchtigt, Kontraste verlieren an Schärfe, Farben an Leuchtkraft und Feinheiten können nicht mehr klar erkannt werden. Der Graue Star tritt normalerweise in der zweiten Lebenshälfte auf und ist eine natürliche Alterserscheinung, die sich nicht sicher vermeiden lässt.


Doch es gibt Maßnahmen, wie man der Augenkrankheit vorbeugen oder sie hinauszögern kann. Da starke Sonneneinstrahlung die Trübung der Augenlinse beschleunigt, ist es ratsam, insbesondere bei sonnigem Wetter eine Sonnenbrille mit UV-Schutz zu tragen. Auch wer mit dem Rauchen aufhört, könnte sein persönliches Risiko senken. Als besonders wichtig gilt die regelmäßige Kontrolle beim Augenarzt. Denn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann sich ein Grauer Star entwickeln. Daher sollte er so früh wie möglich entdeckt werden, um eine effektive Behandlung einleiten zu können.


Die einzige wirksame Behandlungsmöglichkeit ist eine Operation. Ob und wann diese sinnvoll ist, hängt davon ab, wie stark der Sehverlust das Leben beeinträchtigt. Grauer Star-Operationen gehören zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen in Deutschland. Rund 700.000 Menschen lassen sich hierzulande jedes Jahr operieren. Die OP dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten und findet normalerweise ambulant unter örtlicher Betäubung statt.


Bei dem Eingriff wird ein kleiner Schnitt am Rand der Hornhaut vorgenommen. Die Membran, die die Linse umschließt, wird vorne geöffnet. Kern und Rinde der Linse werden per Ultraschall zerkleinert und abgesaugt. Anschließend wird eine künstliche Linse eingesetzt. Ein behandelter Grauer Star hat eine gute Prognose: Neun von zehn Patienten können nach der Operation wieder schärfer und kontrastreicher sehen. Die Nah- und Fernsicht bessert sich und somit steigt auch die Lebensqualität deutlich an.

Resilienz

Einfach ausgedrückt handelt es sich bei Resilienz um die innere Stärke eines Menschen. Resiliente Personen sind in hohem Maße widerstandsfähig und bewahren sich auch in schwierigen Lebenssituationen ihre Handlungskraft. Resilienz bedeutet aber nicht, starr etwas auszuhalten, sondern nachgiebig zu sein – ähnlich wie ein Baum, der sich bei einem schweren Sturm federnd hin- und herbewegt und sich nicht entwurzeln lässt.


Die innere Widerstandskraft ist bei jedem Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt. Was der eine als Belastung empfindet, bedeutet für den anderen eine willkommene Herausforderung.


Die Resilienzforschung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Menschen, die bereits als Kind auf eine verlässliche Bezugsperson setzen konnten, ein besonders hohes Maß an Resilienz vorweisen. Diese Kraft hilft, lebensmutig zu sein, Krisen mit positiver Energie zu begegnen und Krankheiten, Verluste oder Schicksalsschläge aktiv zu verarbeiten. Eine hohe Resilienz geht auch mit einer besseren Gesundheit einher.


Wer von der Kraft der Resilienz zehrt, kann sich glücklich schätzen, weil er über eine Ressource verfügt, mit den immer wiederkehrenden Herausforderungen des Lebens gut umgehen zu können.

Bluthochdruck

Bluthochdruck– auch arterielle Hypertonie genannt – ist eine weit verbreitete Krankheit, die auf jeden Fall behandelt werden sollte. Zu Beginn bleibt ein zu hoher Blutdruck oft unbemerkt. Der Druck auf die inneren Gefäße ist zwar erhöht, aber die Betroffenen verspüren keine Schmerzen. Wenn der Druck auf die Gefäße allerdings länger andauert und nicht behandelt wird, kann es zu lebensbedrohlichen Folgekrankheiten wie Herzinfarkt oder Schlaganfall kommen.


Blutdruckwerte entstehen, wenn beim Herzschlag Blut aus dem Herzen in die Blutgefäße gepumpt wird. Ist der Blutdruck an mehreren Tagen und bei verschiedenen Messungen über der Grenze von 140 zu 90 mmHg, spricht man von Bluthochdruck. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten derzeit Blutdruckwerte bis 139 zu 89 mmHg als hochnormal. Als optimal werden Werte unter 120 zu 80 mmHg eingestuft.


Symptome von Bluthochdruck sind zum Beispiel Schwindel, Kopfschmerzen, Herzstolpern, Nervosität oder Kurzatmigkeit bei Belastung. Wird im Rahmen einer Langzeitmessung Bluthochdruck diagnostiziert, werden unterschiedliche Vorgehensweisen empfohlen, z. B. eine ausgewogene, salzarme Ernährung, mehr Bewegung im Alltag, regelmäßige Entspannungszeiten sowie der Verzicht auf Rauchen und Alkohol. Darüber hinaus kann Bluthochdruck medikamentös behandelt werden.


Das Blutdruck messen zählt zu einer unserer zahlreichen Pflegedienst-Leistungen, die wir von AMILISA im Rahmen der Behandlungspflege anbieten. Mit dieser risikolosen Routineuntersuchung lässt sich ein erhöhter Blutdruck rechtzeitig feststellen und individuelle Maßnahmen planen. Sie haben Fragen zu unserem Leistungsangebot? Sprechen Sie uns gerne an!

Rollator

Ein Rollator ist eine mit Rädern ausgestattete Gehhilfe. Der fahrbare Gehwagen wurde 1978 von der Schwedin Aina Wifalk erfunden. Er dient körperlich schwachen oder gehbehinderten Menschen als Stütze beim Gehen, reduziert die Sturzgefahr und erhöht die Mobilität. Um Sicherheit beim Aufstützen oder Stehen zu gewährleisten, verfügen die meisten Modelle über feststellbare Bremsen. Ein integrierter Sitz ermöglicht es bei Bedarf, kurze Pausen einzulegen. Im Laufe der Zeit wurden dem Rollator noch weitere Funktionen hinzugefügt, wie beispielsweise ein Transportkorb, Halterung für einen Regenschirm oder Klemme für einen Gehstock.


Rollatoren sind besonders bei Senioren beliebt. Sie ermöglichen es, viele Erledigungen im Haushalt selbständig vorzunehmen und sind zugleich eine Unterstützung zum Training des Bewegungsapparates. Gerade nach einer Operation oder einem Sturz kann der Rollator eine große Hilfe bei Gleichgewichtsstörungen, Gelenkschmerzen oder schwachen Beinen sein. Grundsätzlich sollte ein Rollator möglichst körpernah eingesetzt werden. Die Handgriffe befinden sich ein wenig vor dem Becken des Benutzers, der aufrecht zwischen den beiden Hinterrädern geht.


Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt Rollatoren als Hilfsmittel an und übernimmt im Bedarfsfall die Anschaffungskosten für ein Standardmodell. Dafür muss allerdings eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.

Gicht

Gicht ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch dauerhaft erhöhte Harnsäurekonzentrationen im Blut verursacht wird. Die Harnsäure lagert sich in Form von winzigen Harnsäurekristallen in Gelenken, Sehnen, Nieren oder der Haut ab. Diese bilden mit körpereigenen Abwehrzellen knorpelige Strukturen und schädigen das gelenknahe Gewebe. So kommt es zu äußerst schmerzhaften Entzündungsreaktionen – häufig beginnend in einem Zehengrundgelenk.


Ein akuter Gichtanfall tritt in der Regel erst auf, wenn die Gichtwerte bereits einige Jahre erhöht sind. Meist klingen die Beschwerden nach etwa ein bis zwei Wochen von allein wieder ab. Bei einem akuten Anfall sollte das betroffene Gelenk geschont und gegebenenfalls gekühlt werden. Unterstützend kommen entzündungshemmende Schmerzmittel zum Einsatz. Wird die Gicht nicht behandelt, treten die Gelenkentzündungen häufiger auf, die betroffenen Gelenke verlieren an Beweglichkeit und deformieren sich zunehmend.


Die langfristige Behandlung der Gicht zielt darauf ab, den Harnsäurespiegel zu senken. Wurde bei der ärztlichen Untersuchung ein erhöhter Harnsäurespiegel im Blut entdeckt, sollte eine gezielte Ernährungsumstellung auf vollwertige, purinarme Nahrungsmittel erfolgen. Die Reduzierung des Körpergewichts in Kombination mit ausreichender Bewegung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle und wirkt unterstützend, um möglichst beschwerdefrei zu leben.

Behindertenausweis

Menschen mit Behinderungen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn eine Person gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die sie länger als ein halbes Jahr daran hindert, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, liegt laut Gesetz eine Behinderung vor.


Dabei drückt der Grad der Behinderung – kurz GdB – aus, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei psychischen Leiden oder chronischen Erkrankungen zugesprochen. Die Liste der Beschwerden, für die es einen Grad der Behinderung geben kann, ist sehr lang. Der Umfang der Behinderung wird von 20 bis 100 beschrieben.


Voraussetzungen erfüllt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen und dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder auch Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Der kreditkartengroße Schwerbehindertenausweis wird für längstens 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist kann er zweimal ohne besondere Formalitäten beim Versorgungsamt verlängert werden.

Vorsorgevollmacht

Von einem Augenblick auf den anderen kann es passieren, dass man durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit verliert, den eigenen Willen zu äußern und Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann.


Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und auch Verträge abzuschließen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens. Damit setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.


Voraussetzung für den Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Pflegebedürftige einen klaren Verstand besitzt und die Entscheidung bewusst trifft. Da die Vorsorgevollmacht nicht automatisch auf Lebenspartner oder Kinder übergeht, empfiehlt sich das Verfassen eines solchen Dokuments grundsätzlich für jeden Bürger über 18 Jahre. Liegt nämlich keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt ein Gericht einen Betreuer, den Patienten rechtmäßig zu vertreten – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.


Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwangsweise durch einen Notar beurkundet werden. Sie ist nur im Original und mit der Unterschrift des Vollmachtgebers rechtskräftig gültig. Im Idealfall sollte eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung ausgestellt werden.

Mundpflege

Mundgesundheit wird als Teil der allgemeinen Gesundheit betrachtet und trägt entscheidend zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Wenn jemand die Mundpflege nicht mehr selbständig durchführen kann, sollten Pflegekräfte oder pflegende Angehörige die Zahn- und Mundpflege teilweise oder vollständig übernehmen.


Eine regelmäßige Mundpflege ist wichtig, um Entzündungen in der Mundhöhle vorzubeugen oder vor Verschlucken von Speiseresten zu schützen. Eine schlechte Mundhygiene erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Lungenentzündungen. Wenn Schwellungen im Gesicht auftreten, Zahnfleischbluten und Mundgeruch zunehmen, Prothesen nicht mehr halten oder die Nahrungsaufnahme verweigert wird, können dies Warnzeichen für Probleme im Mundraum sein.


Bei der Mundgesundheit gilt es, fünf Punkte zu berücksichtigen:


Doch nicht nur Zähne und Mundraum, auch herausnehmbarer Zahnersatz sollte einmal täglich gründlich gepflegt werden. Reinigen Sie den Zahnersatz nach Mahlzeiten unter fließendem Wasser. Entfernen Sie Speisereste mit einer Zahn- oder Prothesenbürste. Vor dem Schlafengehen sollte der Zahnersatz nach der Reinigung nicht wiedereingesetzt und in einer Prothesendose trocken aufbewahrt werden. Spülen Sie die Prothese morgens nach Reinigung der vorhandenen Zähne vor dem Einsetzen mit Wasser ab.

Pflegedokumentation

Die Dokumentation aller Pflegemaßnahmen gilt in der professionellen Alten- und Krankenpflege als wesentlicher Bestandteil der Pflegeplanung. In einer Pflegedokumentation werden sämtliche pflegerelevanten Informationen einer Pflegeperson festgehalten. So muss der Nachweis der Maßnahmen vom Pflegepersonal zeitnah und in schriftlicher Form mit Datum und Uhrzeit erfolgen.


Die Pflegedokumentation findet während und begleitend zur Pflege und Betreuung statt. Durch sie haben alle Pflegefachkräfte einen aktuellen Überblick zu den bisherigen und zukünftig geplanten Pflegemaßnahmen. Die Pflegedokumentation übernimmt auch die Funktion des Leistungsnachweises für die Kostenträger, z. B. als Grundlage zur Feststellung der Pflegegrade.


Zu einer differenzierten Pflegedokumentation gehören das Stammblatt, Pflegeberichte, verordnete Therapiemaßnahmen, der Medikamentenplan und weitere Formblätter beispielsweise zur Wunddokumentation, Schmerzerfassung, Trinkprotokollierung, Katheterwechsel etc. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

Leistungsbescheid

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, erhalten Sie von der Pflegekasse eine Benachrichtigung, ob Ihre Leistungen genehmigt worden sind. Im sogenannten Leistungsbescheid erfahren Sie


Darüber hinaus erhalten Sie das Gutsachten des Medizinischen Dienstes (MD) in Kopie. Im Rahmen Ihrer Antragstellung prüft die Pflegekasse auch, ob im konkreten Fall Rehabilitationsleistungen sinnvoll sind und gibt dazu eine Empfehlung ab. Die Genehmigung Ihres Antrags erfolgt immer rückwirkend, also ab dem Tag der Antragstellung.


Wurde Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften können die Leistungsbescheide wiederholt befristet werden. Der Befristungszeitraum darf jedoch insgesamt die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.