Vorsorgevollmacht

Von einem Augenblick auf den anderen kann es passieren, dass man durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit verliert, den eigenen Willen zu äußern und Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann.


Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und auch Verträge abzuschließen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens. Damit setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.


Voraussetzung für den Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Pflegebedürftige einen klaren Verstand besitzt und die Entscheidung bewusst trifft. Da die Vorsorgevollmacht nicht automatisch auf Lebenspartner oder Kinder übergeht, empfiehlt sich das Verfassen eines solchen Dokuments grundsätzlich für jeden Bürger über 18 Jahre. Liegt nämlich keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt ein Gericht einen Betreuer, den Patienten rechtmäßig zu vertreten – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.


Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwangsweise durch einen Notar beurkundet werden. Sie ist nur im Original und mit der Unterschrift des Vollmachtgebers rechtskräftig gültig. Im Idealfall sollte eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung ausgestellt werden.

Mundpflege

Mundgesundheit wird als Teil der allgemeinen Gesundheit betrachtet und trägt entscheidend zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Wenn jemand die Mundpflege nicht mehr selbständig durchführen kann, sollten Pflegekräfte oder pflegende Angehörige die Zahn- und Mundpflege teilweise oder vollständig übernehmen.


Eine regelmäßige Mundpflege ist wichtig, um Entzündungen in der Mundhöhle vorzubeugen oder vor Verschlucken von Speiseresten zu schützen. Eine schlechte Mundhygiene erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Lungenentzündungen. Wenn Schwellungen im Gesicht auftreten, Zahnfleischbluten und Mundgeruch zunehmen, Prothesen nicht mehr halten oder die Nahrungsaufnahme verweigert wird, können dies Warnzeichen für Probleme im Mundraum sein.


Bei der Mundgesundheit gilt es, fünf Punkte zu berücksichtigen:


Doch nicht nur Zähne und Mundraum, auch herausnehmbarer Zahnersatz sollte einmal täglich gründlich gepflegt werden. Reinigen Sie den Zahnersatz nach Mahlzeiten unter fließendem Wasser. Entfernen Sie Speisereste mit einer Zahn- oder Prothesenbürste. Vor dem Schlafengehen sollte der Zahnersatz nach der Reinigung nicht wiedereingesetzt und in einer Prothesendose trocken aufbewahrt werden. Spülen Sie die Prothese morgens nach Reinigung der vorhandenen Zähne vor dem Einsetzen mit Wasser ab.

Pflegedokumentation

Die Dokumentation aller Pflegemaßnahmen gilt in der professionellen Alten- und Krankenpflege als wesentlicher Bestandteil der Pflegeplanung. In einer Pflegedokumentation werden sämtliche pflegerelevanten Informationen einer Pflegeperson festgehalten. So muss der Nachweis der Maßnahmen vom Pflegepersonal zeitnah und in schriftlicher Form mit Datum und Uhrzeit erfolgen.


Die Pflegedokumentation findet während und begleitend zur Pflege und Betreuung statt. Durch sie haben alle Pflegefachkräfte einen aktuellen Überblick zu den bisherigen und zukünftig geplanten Pflegemaßnahmen. Die Pflegedokumentation übernimmt auch die Funktion des Leistungsnachweises für die Kostenträger, z. B. als Grundlage zur Feststellung der Pflegegrade.


Zu einer differenzierten Pflegedokumentation gehören das Stammblatt, Pflegeberichte, verordnete Therapiemaßnahmen, der Medikamentenplan und weitere Formblätter beispielsweise zur Wunddokumentation, Schmerzerfassung, Trinkprotokollierung, Katheterwechsel etc. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

Leistungsbescheid

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, erhalten Sie von der Pflegekasse eine Benachrichtigung, ob Ihre Leistungen genehmigt worden sind. Im sogenannten Leistungsbescheid erfahren Sie


Darüber hinaus erhalten Sie das Gutsachten des Medizinischen Dienstes (MD) in Kopie. Im Rahmen Ihrer Antragstellung prüft die Pflegekasse auch, ob im konkreten Fall Rehabilitationsleistungen sinnvoll sind und gibt dazu eine Empfehlung ab. Die Genehmigung Ihres Antrags erfolgt immer rückwirkend, also ab dem Tag der Antragstellung.


Wurde Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften können die Leistungsbescheide wiederholt befristet werden. Der Befristungszeitraum darf jedoch insgesamt die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

Hausnotruf

Der Hausnotruf ist ein elektronisches Meldesystem, das es alleinlebenden oder pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, im Notfall Hilfe anzufordern. Zu einem typischen Hausnotruf-System gehört ein Notrufknopf und eine Basisstation. Der kleinformatige, wasserdichte Sender ist mit einer Notrufzentrale verbunden.


Bei einem Sturz oder plötzlich auftretenden Beschwerden wird auf Knopfdruck ein Hilferuf abgesetzt, ohne dass man zum Telefon greifen muss. Voraussetzung ist natürlich, dass der Hausnotruf ständig an der Kleidung, am Schlüsselbund oder am Handgelenk getragen wird.


Die Notrufzentrale entscheidet nach einem kurzen Gespräch mit dem Hilfesuchenden, ob ein Angehöriger oder der Rettungsdienst verständigt wird. Ist nach dem erfolgten Notruf aufgrund von Bewusstlosigkeit kein Gespräch mehr möglich, wird umgehend der Rettungsdienst alarmiert. Neben der Adresse des Patienten und möglicher Angehöriger bzw. Vertrauenspersonen sind dem Notrufdienst auch sämtliche Vorerkrankungen bekannt.


Der Gebrauch eines Hausnotrufs ist sowohl auf Dauer als auch für begrenzte Zeit möglich. Er empfiehlt sich besonders für Senioren, die weiter in ihren eigenen vier Wänden leben und sich absichern möchten.

Arthrose

Unter Arthrose versteht man eine Gelenkerkrankung, die mit zunehmendem Alter in Erscheinung tritt. Ausgelöst wird sie durch Knorpelabnutzung im Gelenk als Verschleißerscheinung. Übermäßige Belastung, erhöhtes Körpergewicht, Fehlstellungen sowie angeborene Schäden können zu einer Arthrose führen. Von Arthrose kann zum Beispiel ein Knie-, Hüft- oder Fingergelenk betroffen sein. Vor allem am Morgen klagen Patienten unter Anlaufschwierigkeiten.


Die Arthrose selbst ist nicht heilbar, kann jedoch mit unterschiedlichen, individuell abgestimmten Therapien behandelt werden. Ob Physiotherapie oder die Gabe von Schmerzmitteln bzw. Entzündungshemmern, es gibt unterschiedliche Ansätze, die Beweglichkeit der Gelenke zu gewährleisten. Prophylaktisch ist es auf jeden Fall zielführend, sich regelmäßig zu bewegen, um eventuelles Übergewicht zu reduzieren und durch gezielten Muskelaufbau die Gelenke zu entlasten.

Pflegehilfsmittel

Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, ist auf eine ganze Reihe von Hilfsmitteln angewiesen. Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, Beschwerden zu lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.


Die Pflegekassen unterscheiden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhen. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad, alle Pflegebedürftige und Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.


Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Am Anfang sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Antrag kann formlos sein, sollte aber wichtige Informationen enthalten, um der Pflegeversicherung die Bewilligung zu erleichtern. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von der Pflegekasse bezahlt. Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel betragen aktuell in 2023: 40,- Euro pro Monat. Sie haben Fragen zu Pflegehilfsmitteln oder benötigen ein Beratungsgespräch? Dann vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Multimorbidität

Mit Multimorbidität (lateinisch: multus – „viel“ und morbus – „Krankheit“) ist das gleichzeitige Vorliegen verschiedener Erkrankungen gemeint. Am meisten sind davon ältere oder chronisch kranke Menschen betroffen. Zu einer chronischen Erkrankung gesellen sich häufig weitere Erkrankungen hinzu. Diagnose und Therapie sind nicht immer eindeutig.

Grundsätzlich gilt, dass bei der Behandlung einer einzelnen Krankheit auch alle anderen bestehenden Erkrankungen bewertet werden müssen.  


Bei Multimorbidität unterscheidet man zwischen abhängigen und unabhängigen Krankheitsbildern. Liegt eine Wechselwirkung zwischen den Erkrankungen vor, spricht man von einer abhängigen Multimorbidität. Ein Beispiel dafür ist die Kombination von Diabetes, Herz-Kreislauf-Schwäche und Bluthochdruck.

Im Gegensatz dazu gibt es bei der unabhängigen Multimorbidität keinen Zusammenhang zwischen den Krankheiten. Leidet ein Patient z.B. unter Rheuma, Gallensteinen und grünem Star, so beeinflussen sich die Krankheiten nicht gegenseitig.


Aufgrund der Mehrfacherkrankungen müssen häufig verschiedene Medikamente eingenommen werden. Diese beeinflussen sich oft gegenseitig oder sorgen für unerwünschte Nebenwirkungen. Die auftretenden Symptome werden als neue Erkrankung gesehen, die wiederum medikamentös behandelt werden. So entsteht ein gefährlicher Kreislauf. Es bedarf also eines engen Zusammenspiels zwischen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen. Neben der medikamentösen Behandlung gehören physische und psychische Betreuung und auch eine Umstellung der Ernährung oder bestimmter Lebensgewohnheiten zu möglichen Therapiemaßnahmen.

Aktivierende Pflege

Mit zunehmendem Alter wird es schwieriger, den Alltag allein zu meistern und Tätigkeiten, die früher leicht von der Hand gingen, einfach zu erledigen. Unter aktivierender Pflege versteht man eine Pflegepraxis, die die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit eines pflegebedürftigen Menschen fördert.


Durch die aktivierende Pflege lernen ältere Menschen, möglichst viele Tätigkeiten selbst durchzuführen. Ob Körperpflege oder Essen bzw. Trinken, aktivierende Pflege dient dem Erhalt oder der Verbesserung der bestehenden Fähigkeiten und kann in vielen Lebensbereichen eingesetzt werden. Dabei werden persönliche Vorlieben und gewohnte Lebensaktivitäten der jeweiligen Person berücksichtigt. Dabei gilt das Motto: „So viel Pflege wie nötig – jedoch so wenig wie möglich.“ Alle noch vorhandenen Fertigkeiten bleiben in der Hand der pflegebedürftigen Person. Sie wird je nach physisch vorhandener Verfassung von der professionellen Pflegeperson angeleitet und beaufsichtigt, einzelne notwendige Verrichtungen eigenständig auszuführen.


Die aktivierende Pflege wird auch als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet. Das Ziel der Betreuung besteht darin, den pflegebedürftigen Menschen so zu fördern, dass das Selbstbewusstsein gestärkt wird, das seelische Wohlbefinden steigt und die Eigeninitiative langfristig erhalten bleibt.

Winterlicher Lesespaß

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