Bluthochdruck

Bluthochdruck– auch arterielle Hypertonie genannt – ist eine weit verbreitete Krankheit, die auf jeden Fall behandelt werden sollte. Zu Beginn bleibt ein zu hoher Blutdruck oft unbemerkt. Der Druck auf die inneren Gefäße ist zwar erhöht, aber die Betroffenen verspüren keine Schmerzen. Wenn der Druck auf die Gefäße allerdings länger andauert und nicht behandelt wird, kann es zu lebensbedrohlichen Folgekrankheiten wie Herzinfarkt oder Schlaganfall kommen.


Blutdruckwerte entstehen, wenn beim Herzschlag Blut aus dem Herzen in die Blutgefäße gepumpt wird. Ist der Blutdruck an mehreren Tagen und bei verschiedenen Messungen über der Grenze von 140 zu 90 mmHg, spricht man von Bluthochdruck. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten derzeit Blutdruckwerte bis 139 zu 89 mmHg als hochnormal. Als optimal werden Werte unter 120 zu 80 mmHg eingestuft.


Symptome von Bluthochdruck sind zum Beispiel Schwindel, Kopfschmerzen, Herzstolpern, Nervosität oder Kurzatmigkeit bei Belastung. Wird im Rahmen einer Langzeitmessung Bluthochdruck diagnostiziert, werden unterschiedliche Vorgehensweisen empfohlen, z. B. eine ausgewogene, salzarme Ernährung, mehr Bewegung im Alltag, regelmäßige Entspannungszeiten sowie der Verzicht auf Rauchen und Alkohol. Darüber hinaus kann Bluthochdruck medikamentös behandelt werden.


Das Blutdruck messen zählt zu einer unserer zahlreichen Pflegedienst-Leistungen, die wir von AMILISA im Rahmen der Behandlungspflege anbieten. Mit dieser risikolosen Routineuntersuchung lässt sich ein erhöhter Blutdruck rechtzeitig feststellen und individuelle Maßnahmen planen. Sie haben Fragen zu unserem Leistungsangebot? Sprechen Sie uns gerne an!

Behindertenausweis

Menschen mit Behinderungen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn eine Person gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die sie länger als ein halbes Jahr daran hindert, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, liegt laut Gesetz eine Behinderung vor.


Dabei drückt der Grad der Behinderung – kurz GdB – aus, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei psychischen Leiden oder chronischen Erkrankungen zugesprochen. Die Liste der Beschwerden, für die es einen Grad der Behinderung geben kann, ist sehr lang. Der Umfang der Behinderung wird von 20 bis 100 beschrieben.


Voraussetzungen erfüllt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen und dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder auch Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Der kreditkartengroße Schwerbehindertenausweis wird für längstens 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist kann er zweimal ohne besondere Formalitäten beim Versorgungsamt verlängert werden.

Biografiearbeit

Unter Biografiearbeit versteht man Maßnahmen, mit deren Hilfe sich persönliche Informationen zu einer Person sammeln lassen. Wird Ihr Angehöriger von einem Pflegedienst gepflegt, können Sie den Pflegekräften die Biografiearbeit erleichtern, indem Sie Informationen wie Vorlieben, Gewohnheiten, Wünsche und Abneigungen der Person oder Memorabilia wie Fotoalben zur Verfügung stellen.

Für Pflegende ist Biografiearbeit ein wirksames Mittel, um Patienten leichter kennenzulernen. So kann man bestmöglich auf individuelle Bedürfnisse eingehen und ein besseres Verständnis für Handlungen entwickeln.

Biografiearbeit aktiviert das Langzeitgedächtnis. Durch die Beschäftigung mit der Vergangenheit tauchen Erinnerungen auf, die der Pflegebedürftige bereits vergessen hatte und über die man sich dann besonders freuen kann. Natürlich gibt es auch unangenehme Erinnerungen, die in Erscheinung treten können. Aber Ziel sollte es sein, generell den Fokus auf positive Erinnerungen zu legen, um die Lebensqualität des Patienten zu erhöhen. Als Angehöriger nehmen Sie eine Sonderstellung ein, da Sie den Patienten kennen und schon eine Vertrauensbasis besteht. Gerade weil Sie Teil seiner Biografie sind, können Sie viel intensiver auf ihn eingehen und gezielt dort ansetzen, wo Ihr Verwandter Vorlieben zeigt.

Behandlungspflege

Die häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf den ersten Pfeiler: die Behandlungspflege.

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Behandlungen in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen. Sie umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin und von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege ausgeführt werden. Die Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Gabe von Medikamenten, können auch von Pflegehilfskräften erbracht werden.

Ziel der medizinischen Behandlungspflege ist es, den Heilungsprozess von Krankheiten zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Kostenintensive, stationäre Krankenhausaufenthalte können somit vermieden werden.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet zahlreiche Leistungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen kleinen Auszug aus unserem umfangreichen Maßnahmenkatalog vor:

• Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
• Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
• An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Dekubitusbehandlung
• Stomaversorgung 
• Suprapubische Katheter

Die Behandlungspflege bei häuslicher Pflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten getragen. Sie haben Fragen zur Behandlungspflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir arbeiten eng mit Hausärzten bzw. Krankenkassen zusammen, um Ihnen eine optimale Versorgung anbieten zu können.