Osteoporose

Bei der Osteoporose – auch als Knochenschwund bekannt – handelt sich um eine chronische Erkrankung der Knochen, bei der das Verhältnis von Knochenaufbau und -abbau sowie Knochendichte und -qualität gestört ist. Der Name stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Osteon“ für Knochen und „Poros“ für Pore.

Im Laufe des Lebens ist die Knochendichte ständig Veränderungen ausgesetzt. Während die Knochenmasse beim wachsenden Menschen bis zum frühen Erwachsenenalter zunimmt, wird bereits um das dreißigste Lebensjahr herum ein Maximum erreicht. Osteoporose macht sich häufig ab einem Alter von 45 Jahren bemerkbar. Frauen haben im Vergleich zu Männern ein fast doppelt so hohes Risiko, an Osteoporose zu erkranken. Zu den Ursachen einer Erkrankung gehören Hormon- und Stoffwechselstörungen sowie Tumor- und Immunerkrankungen.

Eine Osteoporose wird zunächst kaum bemerkt. Erst wenn Frakturen, Knochenbrüche oder Rückenschmerzen mit der Folge eines Rundrückens auftreten, wird eine bereits fortgeschrittene Osteoporose diagnostiziert. Die chronische Krankheit der Knochen ist nicht heilbar, sondern kann lediglich durch geeignete Therapien gelindert oder verzögert werden. Therapieformen sind zum Beispiel spezielle Gymnastik-Übungen, um weiteren Knochenabbau zu vermeiden, Hormonbehandlung (Östrogene und Gestagene), Zufuhr von Calcium, Fluoride und Vitamin D bei Mangelzuständen, Ernährungsumstellung oder medikamentöse Behandlung.


Wir vom AMILISA Pflegedienst verbinden professionelle, bedarfsorientierte Grund- und Behandlungspflege mit individueller Zuwendung, um unsere Patientinnen und Patienten bei ihrem Krankheitsbild optimal zu unterstützen. In welchen Bereichen wir Ihnen helfen können, finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein vom Patienten verfasstes und im Idealfall notariell beglaubigtes Dokument. Darin wird festgelegt, welche lebenserhaltenden Behandlungen und medizinischen Versorgungsmaßnahmen im Notfall gewünscht oder abgelehnt werden, z. B. Bluttransfusionen oder künstliche Beatmung.

Eine ordnungsgemäße Patientenverfügung gilt gegenüber Betreuern, Bevollmächtigten, Pflegepersonal, Ärzten, Gerichten und anderen Beteiligten als rechtlich bindend. Voraussetzung für die Verbindlichkeit ist die Volljährigkeit sowie die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu dem Zeitpunkt, an dem die Patientenverfügung verfasst wurde. Empfehlenswert ist es, dieses wichtige Schriftstück in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen.