Pflegeberatung

Ein Pflegefall in der Familie verändert das Leben nachhaltig. Entscheidungen müssen getroffen und der Alltag neu organisiert werden. Von der Finanzierung und der Organisation der Pflege bis zur Beschaffung der richtigen Hilfsmittel stellen sich vielen Fragen, die eine sachkundige Antwort erfordern. Spätestens jetzt sollte eine Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.

Die Ziele der Pflegeberatung sind unter anderem das Erfassen der Hilfsbedürftigkeit, die Erstellung und Beobachtung der Durchführung eines Versorgungsplans und die Auswertung und Dokumentation des Beratungsprozesses. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.

Die beratende Pflegefachkraft unterstützt bei vielen Fragen wie z.B. „Wie lässt sich die Pflege organisieren? Welche finanziellen Mittel können beantragt werden? Welche Voraussetzungen müssen für einen Pflegegrad erfüllt werden?“ Sie erhalten am Ende der Beratung eine Bescheinigung, die das Ergebnis des Gesprächs enthält. Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.

Wer Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung selbst übernimmt und dafür Pflegegeld bezieht, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese dienen der fachlichen Unterstützung pflegender Angehöriger und sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich zu erbringen. Auch mit Pflegegrad 1 kann man einen Beratungsbesuch nach § 37.3 einmal jährlich in Anspruch nehmen. Dieser ist allerdings freiwillig. Für die Pflegeberatung entstehen Ihnen keine Kosten; diese werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Wir vom AMILISA Pflegedienst verfügen über ein umfangreiches Know-how zu sämtlichen pflege- und betreuungsrelevanten Themenfeldern. Wir Sie beraten umfassend über Leistungsansprüche und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Wir kommen gern zu Ihnen nach Hause:

Pflegesachleistungen

Auch wenn die Bezeichnung darauf schließen lässt: Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nicht um Gegenstände oder zum Verbrauch bestimmte Produkte, sondern um pflegerische Tätigkeiten, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes im häuslichen Umfeld erbracht werden.

Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen, können diese Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit dem Pflegedienst, der den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer betreut, verrechnet.

Höhe und Umfang der Pflegesachleistungen richten sich danach, wieviel Hilfe im Alltag benötigt wird. Zu den Leistungen gehören:

Personen, die körperlich stark eingeschränkt sind, brauchen in der Regel in allen Bereichen Unterstützung. Möglich ist auch eine Aufteilung als Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung – falls sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige den Pflegebedürftigen unterstützen. Man spricht dann von der Kombinationspflege. Pflegebedürftige können auch Leistungen von unterschiedlichen Anbietern miteinander kombinieren. Sie können die Art der Leistungen, den Umfang und auch die Häufigkeit der häuslichen Pflege so zusammenstellen, wie sie es benötigen.

Als Pflegedienst mit viel Erfahrung helfen wir Ihnen gern, alle Fragen rund um das Thema Pflegesachleistungen zu klären: Kontakt

Pflegedokumentation

Die Dokumentation aller Pflegemaßnahmen gilt in der professionellen Alten- und Krankenpflege als wesentlicher Bestandteil der Pflegeplanung. In einer Pflegedokumentation werden sämtliche pflegerelevanten Informationen einer Pflegeperson festgehalten. So muss der Nachweis der Maßnahmen vom Pflegepersonal zeitnah und in schriftlicher Form mit Datum und Uhrzeit erfolgen.


Die Pflegedokumentation findet während und begleitend zur Pflege und Betreuung statt. Durch sie haben alle Pflegefachkräfte einen aktuellen Überblick zu den bisherigen und zukünftig geplanten Pflegemaßnahmen. Die Pflegedokumentation übernimmt auch die Funktion des Leistungsnachweises für die Kostenträger, z. B. als Grundlage zur Feststellung der Pflegegrade.


Zu einer differenzierten Pflegedokumentation gehören das Stammblatt, Pflegeberichte, verordnete Therapiemaßnahmen, der Medikamentenplan und weitere Formblätter beispielsweise zur Wunddokumentation, Schmerzerfassung, Trinkprotokollierung, Katheterwechsel etc. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

Pflegehilfsmittel

Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, ist auf eine ganze Reihe von Hilfsmitteln angewiesen. Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, Beschwerden zu lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.


Die Pflegekassen unterscheiden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhen. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad, alle Pflegebedürftige und Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.


Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Am Anfang sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Antrag kann formlos sein, sollte aber wichtige Informationen enthalten, um der Pflegeversicherung die Bewilligung zu erleichtern. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von der Pflegekasse bezahlt. Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel betragen aktuell in 2023: 40,- Euro pro Monat. Sie haben Fragen zu Pflegehilfsmitteln oder benötigen ein Beratungsgespräch? Dann vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.