Pflegedokumentation

Die Dokumentation aller Pflegemaßnahmen gilt in der professionellen Alten- und Krankenpflege als wesentlicher Bestandteil der Pflegeplanung. In einer Pflegedokumentation werden sämtliche pflegerelevanten Informationen einer Pflegeperson festgehalten. So muss der Nachweis der Maßnahmen vom Pflegepersonal zeitnah und in schriftlicher Form mit Datum und Uhrzeit erfolgen.


Die Pflegedokumentation findet während und begleitend zur Pflege und Betreuung statt. Durch sie haben alle Pflegefachkräfte einen aktuellen Überblick zu den bisherigen und zukünftig geplanten Pflegemaßnahmen. Die Pflegedokumentation übernimmt auch die Funktion des Leistungsnachweises für die Kostenträger, z. B. als Grundlage zur Feststellung der Pflegegrade.


Zu einer differenzierten Pflegedokumentation gehören das Stammblatt, Pflegeberichte, verordnete Therapiemaßnahmen, der Medikamentenplan und weitere Formblätter beispielsweise zur Wunddokumentation, Schmerzerfassung, Trinkprotokollierung, Katheterwechsel etc. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

Pflegehilfsmittel

Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, ist auf eine ganze Reihe von Hilfsmitteln angewiesen. Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, Beschwerden zu lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.


Die Pflegekassen unterscheiden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhen. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad, alle Pflegebedürftige und Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.


Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Am Anfang sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Antrag kann formlos sein, sollte aber wichtige Informationen enthalten, um der Pflegeversicherung die Bewilligung zu erleichtern. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von der Pflegekasse bezahlt. Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel betragen aktuell in 2023: 40,- Euro pro Monat. Sie haben Fragen zu Pflegehilfsmitteln oder benötigen ein Beratungsgespräch? Dann vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.