Die Patientenverfügung ist ein vom Patienten verfasstes und im Idealfall notariell beglaubigtes Dokument. Darin wird festgelegt, welche lebenserhaltenden Behandlungen und medizinischen Versorgungsmaßnahmen im Notfall gewünscht oder abgelehnt werden, z. B. Bluttransfusionen oder künstliche Beatmung.
Eine ordnungsgemäße Patientenverfügung gilt gegenüber Betreuern, Bevollmächtigten, Pflegepersonal, Ärzten, Gerichten und anderen Beteiligten als rechtlich bindend. Voraussetzung für die Verbindlichkeit ist die Volljährigkeit sowie die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu dem Zeitpunkt, an dem die Patientenverfügung verfasst wurde. Empfehlenswert ist es, dieses wichtige Schriftstück in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen.