Die häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf den ersten Pfeiler: die Behandlungspflege.
Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Behandlungen in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen. Sie umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin und von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege ausgeführt werden. Die Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Gabe von Medikamenten, können auch von Pflegehilfskräften erbracht werden.
Ziel der medizinischen Behandlungspflege ist es, den Heilungsprozess von Krankheiten zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Kostenintensive, stationäre Krankenhausaufenthalte können somit vermieden werden.
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet zahlreiche Leistungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen kleinen Auszug aus unserem umfangreichen Maßnahmenkatalog vor:
• Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
• Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
• An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Dekubitusbehandlung
• Stomaversorgung
• Suprapubische Katheter
Die Behandlungspflege bei häuslicher Pflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten getragen. Sie haben Fragen zur Behandlungspflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir arbeiten eng mit Hausärzten bzw. Krankenkassen zusammen, um Ihnen eine optimale Versorgung anbieten zu können.