Pflegesachleistungen

Auch wenn die Bezeichnung darauf schließen lässt: Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nicht um Gegenstände oder zum Verbrauch bestimmte Produkte, sondern um pflegerische Tätigkeiten, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes im häuslichen Umfeld erbracht werden.

Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen, können diese Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit dem Pflegedienst, der den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer betreut, verrechnet.

Höhe und Umfang der Pflegesachleistungen richten sich danach, wieviel Hilfe im Alltag benötigt wird. Zu den Leistungen gehören:

Personen, die körperlich stark eingeschränkt sind, brauchen in der Regel in allen Bereichen Unterstützung. Möglich ist auch eine Aufteilung als Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung – falls sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige den Pflegebedürftigen unterstützen. Man spricht dann von der Kombinationspflege. Pflegebedürftige können auch Leistungen von unterschiedlichen Anbietern miteinander kombinieren. Sie können die Art der Leistungen, den Umfang und auch die Häufigkeit der häuslichen Pflege so zusammenstellen, wie sie es benötigen.

Als Pflegedienst mit viel Erfahrung helfen wir Ihnen gern, alle Fragen rund um das Thema Pflegesachleistungen zu klären: Kontakt

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen bei ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen oder Zähne putzen, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- oder Ausziehen oder in Sachen Mobilität. Die Grundpflege kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige oder Freunde die erforderlichen Aufgaben übernehmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.

 

Sie haben Fragen zur Grundpflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Welche Aufgaben wir konkret übernehmen, hängt immer von der betreffenden Person ab. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt.