Alterssichtigkeit

Alterssichtigkeit – auch Presbyopie genannt – tritt bei Menschen zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr auf. Dabei lässt die Fähigkeit des Auges nach, sich auf verschiedene Entfernungen flexibel einzustellen. Die Linsenverhärtung gehört zum normalen Alterungsprozess eines Menschen und lässt sich nicht verhindern oder verzögern. 


Es gibt eine Reihe eindeutiger Symptome, an denen man eine Alterssichtigkeit erkennt:


Die Alterssichtigkeit schreitet etwa bis zum 65. Lebensjahr fort und nimmt dann nicht mehr zu. Prinzipiell gibt es zwei Arten, um Alterssichtigkeit zu korrigieren. Im ersten Schritt legen sich die meisten Menschen eine Lesebrille oder Kontaktlinsen zu. Dabei wird im Allgemeinen die schwächste Korrektur gewählt, um die verbliebene Akkommodationsfähigkeit der Linse zu nutzen.

Eine andere Möglichkeit ist es, mittels Augenlaserkorrektur gegen die Alterssichtigkeit vorzugehen. Für welche Art Sie sich auch entscheiden, um Ihre Sehprobleme in den Griff zu bekommen, Sie müssen die Kosten dafür in der Regel selbst tragen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wer seinen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen. Doch es gibt Unterstützung, die sich in erster Linie an Senioren und Pflegebedürftige richtet. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.

Das Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem:

 

  • die Reinigung und Pflege des Haushalts
  • die Reinigung der Kleidung und Wäsche
  • die Übernahme der Einkäufe
  • das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten

 

Bei pflegebedürftigen Menschen wird die hauswirtschaftliche Versorgung meist in Kombination mit der häuslichen Pflege umgesetzt. Oftmals übernehmen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten die hauswirtschaftliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden sowohl von den Pflege- als auch von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades.

Sie brauchen Unterstützung? Dann melden Sie sich noch heute bei uns: 0209 – 51956450