Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.

Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich. Diese Maßnahmen können sehr umfassend sein und erlauben es der betroffenen Person, ein möglich selbstbestimmtes Leben zu führen. 

Ambulante Pflegedienste können mehrmals täglich, wöchentlich oder auch je nach Absprache eingesetzt werden. Es kommt hierbei auf den gesundheitlichen Zustand des Pflegebedürftigen an sowie auf die Maßnahmen, die der behandelnde Arzt verordnet hat.

Zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Betreuungsmaßnahmen oder hauswirtschaftliche Versorgung. Alle Tätigkeiten werden fach- und sachkundig von einem Team aus qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Auch der AMILISA Pflegedienst bietet Ihnen eine professionelle, verantwortungsvolle und bedarfsorientierte Versorgung. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

Behandlungspflege

Die häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf den ersten Pfeiler: die Behandlungspflege.

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Behandlungen in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen. Sie umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin und von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege ausgeführt werden. Die Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Gabe von Medikamenten, können auch von Pflegehilfskräften erbracht werden.

Ziel der medizinischen Behandlungspflege ist es, den Heilungsprozess von Krankheiten zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Kostenintensive, stationäre Krankenhausaufenthalte können somit vermieden werden.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet zahlreiche Leistungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen kleinen Auszug aus unserem umfangreichen Maßnahmenkatalog vor:

• Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
• Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
• An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Dekubitusbehandlung
• Stomaversorgung 
• Suprapubische Katheter

Die Behandlungspflege bei häuslicher Pflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten getragen. Sie haben Fragen zur Behandlungspflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir arbeiten eng mit Hausärzten bzw. Krankenkassen zusammen, um Ihnen eine optimale Versorgung anbieten zu können.