Mobilisation

Viele Menschen glauben, dass Schonung und Liegen im Falle einer Erkrankung die beste Medizin ist. Doch dies ist ein Irrtum. Bettlägerige Patienten sowie Pflegebedürftige, die sich bedingt durch Krankheiten oder körperliche Beschwerden nur schwer oder gar nicht bewegen können, sollen durch Maßnahmen der Mobilisation wieder zur eigenständigen Bewegung motiviert werden.


Die Mobilität älterer und pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und zu verbessern, zählt zu den zentralen Zielen professioneller Pflege. In der Grundpflege beziehen sich Mobilisationsübungen darauf, die Beweglichkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Das bedeutet zum Beispiel, ihn nicht einfach an- und auszuziehen, sondern zum eigenständigen Handeln zu motivieren und bei Bedarf zu unterstützen. Bei bettlägerigen Patienten kann es bedeuten, ihn auf die Bettkante zu setzen oder aktive bzw. passive Bewegungsübungen auszuführen. Bei den Maßnahmen geht es darum, einzelne Gelenke und Körperbereiche zu mobilisieren. Schöpft man die Beweglichkeit nicht aus, können Sehnen und Bänder kürzer und Muskeln schwächer werden.


Als ambulanter Pflegedienst helfen wir von Amilisa Ihnen dabei, körperliche Funktionseinschränkungen zu verhindern und Ihre Eigenständigkeit zu fördern. Wir möchten Sie durch Mobilisation bzw. gezielte Bewegungsübungen dabei unterstützen, sich wieder mehr bewegen und ein aktiveres Leben führen zu können. Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie unterstützen können.

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen bei ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen oder Zähne putzen, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- oder Ausziehen oder in Sachen Mobilität. Die Grundpflege kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige oder Freunde die erforderlichen Aufgaben übernehmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.

 

Sie haben Fragen zur Grundpflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Welche Aufgaben wir konkret übernehmen, hängt immer von der betreffenden Person ab. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt.