Hauswirtschaftliche Versorgung

Wer seinen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen. Doch es gibt Unterstützung, die sich in erster Linie an Senioren und Pflegebedürftige richtet. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.

Das Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem:

 

  • die Reinigung und Pflege des Haushalts
  • die Reinigung der Kleidung und Wäsche
  • die Übernahme der Einkäufe
  • das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten

 

Bei pflegebedürftigen Menschen wird die hauswirtschaftliche Versorgung meist in Kombination mit der häuslichen Pflege umgesetzt. Oftmals übernehmen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten die hauswirtschaftliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden sowohl von den Pflege- als auch von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades.

Sie brauchen Unterstützung? Dann melden Sie sich noch heute bei uns: 0209 – 51956450

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen bei ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen oder Zähne putzen, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- oder Ausziehen oder in Sachen Mobilität. Die Grundpflege kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige oder Freunde die erforderlichen Aufgaben übernehmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.

 

Sie haben Fragen zur Grundpflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Welche Aufgaben wir konkret übernehmen, hängt immer von der betreffenden Person ab. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt.