Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, erhalten Sie von der Pflegekasse eine Benachrichtigung, ob Ihre Leistungen genehmigt worden sind. Im sogenannten Leistungsbescheid erfahren Sie
- den Pflegegrad, in den Sie eingestuft werden,
- die Höhe der Leistungen, die Sie erhalten und
- den Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden.
Darüber hinaus erhalten Sie das Gutsachten des Medizinischen Dienstes (MD) in Kopie. Im Rahmen Ihrer Antragstellung prüft die Pflegekasse auch, ob im konkreten Fall Rehabilitationsleistungen sinnvoll sind und gibt dazu eine Empfehlung ab. Die Genehmigung Ihres Antrags erfolgt immer rückwirkend, also ab dem Tag der Antragstellung.
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften können die Leistungsbescheide wiederholt befristet werden. Der Befristungszeitraum darf jedoch insgesamt die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.