Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich. Diese Maßnahmen können sehr umfassend sein und erlauben es der betroffenen Person, ein möglich selbstbestimmtes Leben zu führen. 


Ambulante Pflegedienste können mehrmals täglich, wöchentlich oder auch je nach Absprache eingesetzt werden. Es kommt hierbei auf den gesundheitlichen Zustand des Pflegebedürftigen an sowie auf die Maßnahmen, die der behandelnde Arzt verordnet hat.


Zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Betreuungsmaßnahmen oder hauswirtschaftliche Versorgung. Alle Tätigkeiten werden fach- und sachkundig von einem Team aus qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Auch der AMILISA Pflegedienst bietet Ihnen eine professionelle, verantwortungsvolle und bedarfsorientierte Versorgung. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

Behandlungspflege

Die häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf den ersten Pfeiler: die Behandlungspflege.

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Behandlungen in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen. Sie umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin und von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege ausgeführt werden. Die Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Gabe von Medikamenten, können auch von Pflegehilfskräften erbracht werden.

Ziel der medizinischen Behandlungspflege ist es, den Heilungsprozess von Krankheiten zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Kostenintensive, stationäre Krankenhausaufenthalte können somit vermieden werden.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet zahlreiche Leistungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen kleinen Auszug aus unserem umfangreichen Maßnahmenkatalog vor:

• Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
• Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
• An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Dekubitusbehandlung
• Stomaversorgung 
• Suprapubische Katheter

Die Behandlungspflege bei häuslicher Pflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten getragen. Sie haben Fragen zur Behandlungspflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir arbeiten eng mit Hausärzten bzw. Krankenkassen zusammen, um Ihnen eine optimale Versorgung anbieten zu können.