Vorsorgevollmacht

Von einem Augenblick auf den anderen kann es passieren, dass man durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit verliert, den eigenen Willen zu äußern und Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann.


Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und auch Verträge abzuschließen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens. Damit setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.


Voraussetzung für den Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Pflegebedürftige einen klaren Verstand besitzt und die Entscheidung bewusst trifft. Da die Vorsorgevollmacht nicht automatisch auf Lebenspartner oder Kinder übergeht, empfiehlt sich das Verfassen eines solchen Dokuments grundsätzlich für jeden Bürger über 18 Jahre. Liegt nämlich keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt ein Gericht einen Betreuer, den Patienten rechtmäßig zu vertreten – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.


Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwangsweise durch einen Notar beurkundet werden. Sie ist nur im Original und mit der Unterschrift des Vollmachtgebers rechtskräftig gültig. Im Idealfall sollte eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung ausgestellt werden.