Ergotherapie

Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Sie umfasst aktive und passive Bewegungen des Körpers oder einzelner Glieder sowie geistige Arbeit.


Mit einer Ergotherapie sollen verlorengegangene oder nicht ausreichend entwickelte motorische Fähigkeiten geschult sowie neuropsychologische Defizite behandelt werden. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen, aktiv am täglichen Leben teilzunehmen und ein Stück Lebensqualität zurückzuerlangen. Als Mittel zur ergotherapeutischen Diagnose und Intervention werden oft alltägliche Handlungen eingesetzt, z.B. Wasch- und Anziehtraining, Ess- oder Sozialtraining.


Die Ergotherapie enthält viele Elemente von verschiedenen Therapien, darunter der Kunst- und Musiktherapie. Diese werden je nach Zustand des Pflegebedürftigen und seinen Bedürfnissen angewendet. Bei der ergotherapeutischen Betrachtungsweise stehen nicht die oberflächlichen Einschränkungen im Vordergrund, sondern die zugrunde liegenden Ursachen. Da bei manchen Krankheitsbildern keine Ursachen bekannt sind, werden auch Symptome behandelt.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wer seinen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen. Doch es gibt Unterstützung, die sich in erster Linie an Senioren und Pflegebedürftige richtet. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.

Das Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem:

 

  • die Reinigung und Pflege des Haushalts
  • die Reinigung der Kleidung und Wäsche
  • die Übernahme der Einkäufe
  • das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten

 

Bei pflegebedürftigen Menschen wird die hauswirtschaftliche Versorgung meist in Kombination mit der häuslichen Pflege umgesetzt. Oftmals übernehmen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten die hauswirtschaftliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden sowohl von den Pflege- als auch von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades.

Sie brauchen Unterstützung? Dann melden Sie sich noch heute bei uns: 0209 – 51956450

Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.

Altersschwerhörigkeit

Mit zunehmendem Alter tritt der normale, altersbedingte Verschleiß des Hörorgans ein. Die fein abgestimmte Maschinerie in unseren Ohren wird älter und schwerfälliger. Die sogenannte Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis) macht sich ab dem 50. oder 60. Lebensjahr bemerkbar und betrifft rund 14 Millionen Menschen in Deutschland. Von den Hörstörungen können sowohl beide Ohren als auch nur eines betroffen sein.


Es gibt zahlreiche Symptome, an denen man eine Altersschwerhörigkeit erkennen kann:

  • Man muss häufig nachfragen, was der Gesprächspartner gesagt hat.
  • Man hat das Gefühl, dass andere Menschen undeutlich sprechen.
  • Laute Hintergrundgeräusche erschweren es, Gesprochenes zu verstehen.
  • Geräusche wie die Türklingel werden einfach überhört.
  • Fernseher oder Radio werden sehr laut eingestellt.


Altersschwerhörigkeit ist sicherlich kein Grund, das gewohnte Wohnumfeld aufzugeben. Sollten Sie jedoch bemerken, dass sich das Hörvermögen Ihres Angehörigen stark verschlechtert hat und noch weitere Beschwerden oder Krankheiten auftreten, kann es sinnvoll sein, über eine pflegerische Unterstützung nachzudenken.

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen bei ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen oder Zähne putzen, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- oder Ausziehen oder in Sachen Mobilität. Die Grundpflege kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige oder Freunde die erforderlichen Aufgaben übernehmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.

 

Sie haben Fragen zur Grundpflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Welche Aufgaben wir konkret übernehmen, hängt immer von der betreffenden Person ab. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt.

Sturzprophylaxe

Die Angst jedes älteren Menschen vor einem Sturz ist verständlich. Es wird geschätzt, dass rund 30 % der über 65-Jährigen mindestens einmal in 24 Monaten stürzen. Bei Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, soll der Anteil sogar noch höher sein: 65 % von ihnen stürzen mindestens einmal jährlich.

Risikofaktoren für Stürze im Alter sind u.a.:

Die Sturzprophylaxe hat zum Ziel, Sturzrisiken zu erkennen und damit Stürze zu vermeiden. Um das zu erreichen, gilt es, die folgenden drei Bereiche genauer unter die Lupe zu nehmen:

Personenbezogene Maßnahmen:

Umweltbezogene Maßnahmen:

Medikamentenbezogene Maßnahmen wie das Absetzen oder Anpassen von Medikamenten, die das Sturzrisiko erhöhen.

Haben Sie bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein erhöhtes Sturzrisiko festgestellt und Fragen zu einer individuellen Vorgehensweise? Dann rufen Sie uns an unter 0209 – 51956450 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@amilisa.de.

Corona und Patientensicherheit

Corona begleitet uns auch in der kommenden Herbst-/Wintersaison. Mittlerweile haben wir gelernt, mit der herausfordernden Situation umzugehen. Dennoch tragen wir als Dienstleister im Pflegebereich eine besondere Verantwortung, die wir auch sehen und berücksichtigen.


Wir vom Amilisa Pflegedienst haben unsere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen den aktuell geltenden Vorschriften angepasst und verpflichten uns, die erarbeiteten Maßnahmen während der Kundenversorgung einzuhalten und gegebenenfalls noch zu ergänzen. Dazu zählen unter anderem das Tragen von FFP2-Masken, Handschuhen und Schutzkitteln, das regelmäßige Händedesinfizieren und die täglichen Schnelltests vor Dienstantritt.


Hinzu kommt, dass alle unsere Mitarbeitenden geimpft sind und Fortbildungen zu Hygienemaßnahmen besuchen. Unter Einhaltung dieser Vorgaben können wir Ihnen auch im Herbst/Winter 2022 den bestmöglichen Schutz bieten.

Altersdepression

Neben demenziellen Erkrankungen zählen Depressionen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen mit fortschreitendem Alter. Viele Senioren erleben den Eintritt in das Rentenalter, den Auszug der Kinder oder den Tod ihres Lebenspartners als emotional-belastendes Ereignis. Hinzu kommt die im Alter nachlassende physische und psychische Leistungsfähigkeit bis hin zum Beginn einer Pflegebedürftigkeit.

In der Regel wirken mehrere Faktoren zusammen: eine genetisch bedingte erhöhte Anfälligkeit, neurobiologische sowie entwicklungs- und persönlichkeitsbedingte Faktoren. Die Hauptsymptome einer Altersdepression sind Niedergeschlagenheit, Interessensverlust und Freudlosigkeit sowie Antriebsmangel und erhöhte Ermüdbarkeit.

Sehr oft wird eine Altersdepression nicht erkannt und somit auch nicht adäquat behandelt. Sowohl der Betroffene als auch der Hausarzt fokussieren häufig nur auf körperliche, unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Schwindel, Magenbeschwerden oder Verdauungsstörungen.

Psychische Erkrankungen sind heutzutage gut erforscht und werden zunehmend von ihrer Stigmatisierung befreit. Die Behandlungsaspekte umfassen zum einen medikamentöse und zum anderen verhaltenstherapeutische Ansätze. Zuwendung, Aufmerksamkeit und Verständnis unterstützen den Therapieprozess bei Altersdepression zusätzlich.

Biografiearbeit

Unter Biografiearbeit versteht man Maßnahmen, mit deren Hilfe sich persönliche Informationen zu einer Person sammeln lassen. Wird Ihr Angehöriger von einem Pflegedienst gepflegt, können Sie den Pflegekräften die Biografiearbeit erleichtern, indem Sie Informationen wie Vorlieben, Gewohnheiten, Wünsche und Abneigungen der Person oder Memorabilia wie Fotoalben zur Verfügung stellen.

Für Pflegende ist Biografiearbeit ein wirksames Mittel, um Patienten leichter kennenzulernen. So kann man bestmöglich auf individuelle Bedürfnisse eingehen und ein besseres Verständnis für Handlungen entwickeln.

Biografiearbeit aktiviert das Langzeitgedächtnis. Durch die Beschäftigung mit der Vergangenheit tauchen Erinnerungen auf, die der Pflegebedürftige bereits vergessen hatte und über die man sich dann besonders freuen kann. Natürlich gibt es auch unangenehme Erinnerungen, die in Erscheinung treten können. Aber Ziel sollte es sein, generell den Fokus auf positive Erinnerungen zu legen, um die Lebensqualität des Patienten zu erhöhen. Als Angehöriger nehmen Sie eine Sonderstellung ein, da Sie den Patienten kennen und schon eine Vertrauensbasis besteht. Gerade weil Sie Teil seiner Biografie sind, können Sie viel intensiver auf ihn eingehen und gezielt dort ansetzen, wo Ihr Verwandter Vorlieben zeigt.

Osteoporose

Bei der Osteoporose – auch als Knochenschwund bekannt – handelt sich um eine chronische Erkrankung der Knochen, bei der das Verhältnis von Knochenaufbau und -abbau sowie Knochendichte und -qualität gestört ist. Der Name stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Osteon“ für Knochen und „Poros“ für Pore.

Im Laufe des Lebens ist die Knochendichte ständig Veränderungen ausgesetzt. Während die Knochenmasse beim wachsenden Menschen bis zum frühen Erwachsenenalter zunimmt, wird bereits um das dreißigste Lebensjahr herum ein Maximum erreicht. Osteoporose macht sich häufig ab einem Alter von 45 Jahren bemerkbar. Frauen haben im Vergleich zu Männern ein fast doppelt so hohes Risiko, an Osteoporose zu erkranken. Zu den Ursachen einer Erkrankung gehören Hormon- und Stoffwechselstörungen sowie Tumor- und Immunerkrankungen.

Eine Osteoporose wird zunächst kaum bemerkt. Erst wenn Frakturen, Knochenbrüche oder Rückenschmerzen mit der Folge eines Rundrückens auftreten, wird eine bereits fortgeschrittene Osteoporose diagnostiziert. Die chronische Krankheit der Knochen ist nicht heilbar, sondern kann lediglich durch geeignete Therapien gelindert oder verzögert werden. Therapieformen sind zum Beispiel spezielle Gymnastik-Übungen, um weiteren Knochenabbau zu vermeiden, Hormonbehandlung (Östrogene und Gestagene), Zufuhr von Calcium, Fluoride und Vitamin D bei Mangelzuständen, Ernährungsumstellung oder medikamentöse Behandlung.


Wir vom AMILISA Pflegedienst verbinden professionelle, bedarfsorientierte Grund- und Behandlungspflege mit individueller Zuwendung, um unsere Patientinnen und Patienten bei ihrem Krankheitsbild optimal zu unterstützen. In welchen Bereichen wir Ihnen helfen können, finden Sie in unserer Leistungsübersicht.