Behindertenausweis

Menschen mit Behinderungen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn eine Person gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die sie länger als ein halbes Jahr daran hindert, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, liegt laut Gesetz eine Behinderung vor.


Dabei drückt der Grad der Behinderung – kurz GdB – aus, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei psychischen Leiden oder chronischen Erkrankungen zugesprochen. Die Liste der Beschwerden, für die es einen Grad der Behinderung geben kann, ist sehr lang. Der Umfang der Behinderung wird von 20 bis 100 beschrieben.


Voraussetzungen erfüllt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen und dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder auch Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Der kreditkartengroße Schwerbehindertenausweis wird für längstens 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist kann er zweimal ohne besondere Formalitäten beim Versorgungsamt verlängert werden.

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