Pflegegrade

Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.

 

Die Einstufung richtet sich nach dem folgenden Schema:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt als persönliches Gespräch im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bzw. Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

 

Sie haben Fragen zu Pflegegraden oder möglichen Leistungen? Wir nehmen uns Zeit, um Sie ausführlich und verständlich zu beraten.

Die Seite eines Buches, auf der die Begriffe Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 zu lesen sind.

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