Pflegesachleistungen

Auch wenn die Bezeichnung darauf schließen lässt: Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nicht um Gegenstände oder zum Verbrauch bestimmte Produkte, sondern um pflegerische Tätigkeiten, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes im häuslichen Umfeld erbracht werden.

Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen, können diese Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit dem Pflegedienst, der den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer betreut, verrechnet.

Höhe und Umfang der Pflegesachleistungen richten sich danach, wieviel Hilfe im Alltag benötigt wird. Zu den Leistungen gehören:

  • Pflegesachleistungen im Bereich Körperpflege, z. B. Unterstützung beim Duschen, An- und Ausziehen oder beim Toilettengang

  • Pflegesachleistungen im Bereich Mobilisation, z. B. Hilfe beim Lagern oder beim Treppensteigen

  • Pflegesachleistungen im Bereich Ernährung, z. B. Zubereitung von Mahlzeiten oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

  • Pflegesachleistungen im Bereich Haushaltsführung, z. B. Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Waschen oder bei der Reinigung der Wohnung

Personen, die körperlich stark eingeschränkt sind, brauchen in der Regel in allen Bereichen Unterstützung. Möglich ist auch eine Aufteilung als Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung – falls sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige den Pflegebedürftigen unterstützen. Man spricht dann von der Kombinationspflege. Pflegebedürftige können auch Leistungen von unterschiedlichen Anbietern miteinander kombinieren. Sie können die Art der Leistungen, den Umfang und auch die Häufigkeit der häuslichen Pflege so zusammenstellen, wie sie es benötigen.

Als Pflegedienst mit viel Erfahrung helfen wir Ihnen gern, alle Fragen rund um das Thema Pflegesachleistungen zu klären: Kontakt

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