Stand: 3. November 2026. Diese Seite beschreibt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht, und nach jedem Schritt im Verfahren bringen wir die Seite auf den neuen Stand.
Wo das Gesetz gerade steht
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen. Am 5. November berät der Bundestag den Entwurf in erster Lesung, die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat sind für Dezember geplant. Der größte Teil soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelheiten können sich im Verfahren ändern.
Die Monatsbeträge im Vergleich
Aus Pflegesachleistung und Pflegegeld werden Budgets. In jedem Pflegegrad steigen die Beträge.
| Pflegegrad | Sachleistung 2026 | Sachleistungsbudget 2027 | Pflegegeld 2026 | Pflegegeld 2027 |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 796 € | 890 € | 347 € | 380 € |
| 3 | 1.497 € | 1.590 € | 599 € | 630 € |
| 4 | 1.859 € | 2.090 € | 800 € | 890 € |
| 5 | 2.299 € | 2.530 € | 990 € | 1.080 € |
Beträge 2027 nach dem Regierungsentwurf. Im Gesetzestext heißt das Pflegegeld künftig Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets.
Was wegfällt und was dazukommt
| Leistung | Bis Ende 2026 | Nach dem Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, ansparbar | Sozialraumbudget mit 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €. Nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht ansparbar |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € | Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr für Akutsituationen und Kurzzeitpflege. Geplante Vertretung läuft über Sachleistungsbudget oder Pflegegeld |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | keine eigene Leistung mehr, Bezahlung aus dem Pflegegeld |
| Pflegegrad 1 | Entlastungsbetrag 131 € | kein Geldbetrag mehr, dafür bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten |
| Beratungsbesuch bei Pflegegeld | Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, 4 und 5 vierteljährlich | halbjährlich in allen Pflegegraden, bei 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich. Gilt bis Ende 2028 |
Was das für Ihre Versorgung bei uns heißt
Werden Sie von uns gepflegt, läuft bei Körperpflege, Hilfe im Haushalt und Betreuung ab Pflegegrad 2 vieles weiter wie gewohnt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, von Januar an über das neue Sachleistungsbudget, und die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung bezahlt wie bisher die Krankenkasse.
Anders ist es beim Entlastungsbetrag, den Pflegedienste nach dem Entwurf ab 2027 nicht mehr abrechnen dürfen. Das Sozialraumbudget, das an seine Stelle tritt, gilt nur für Angebote, die nach Landesrecht oder von der Pflegekasse anerkannt sind. Bis zum 31. Dezember 2026 setzen wir den Entlastungsbetrag für Sie ein, so wie Sie es kennen. Für angesparte Beträge sieht der Entwurf keine eigene Übergangsregel vor. Was sich bei Ihnen angesammelt hat, planen wir gern mit Ihnen bis zum Jahresende ein.
Wenn Angehörige in den Urlaub fahren oder krank werden, übernehmen wir die Pflege, ab Januar bezahlt aus dem Sachleistungsbudget. Für akute Notlagen steht 2027 zusätzlich das Überbrückungsbudget bereit, und dauert ein solcher Einsatz länger als drei Tage, holen wir die Zustimmung der Pflegekasse ein.
Zum Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 kommen wir bis Ende 2028 zu Ihnen nach Hause. Ab 2029 übernimmt diese Aufgabe eine neue Pflegebegleitung.
Pflegegrad beantragen vor oder nach dem Jahreswechsel
Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig mehr Punkte nötig sein. Pflegegrad 1 gäbe es dann ab 15 statt bisher 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5, während die Grenzen für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben, wie sie sind.
Entscheidend ist das Recht am Tag der Antragstellung, sodass ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, nach den heutigen Punktwerten begutachtet wird. Von Januar bis April 2027 müssen die Kassen die Frist von 25 Arbeitstagen nicht einhalten, es sei denn, es ist besonders dringend. Wie Sie den Antrag stellen, erklären wir im Ratgeber zum Pflegegrad.
Wer heute einen Pflegegrad hat, behält ihn bis zur nächsten Begutachtung, und allein wegen der neuen Schwellen wird niemand herabgestuft.
Was bei Ihnen offen ist
Rufen Sie uns an, dann gehen wir gemeinsam durch, welche Beträge Ihnen 2026 noch zustehen und was ab Januar für Ihren Pflegegrad gilt.
0209 5195 6450
Montag bis Donnerstag 9.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–14.30 Uhr
Grundlage dieser Seite ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Bundestagsdrucksache 21/8869.
Häufige Fragen
Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Bundestag und Bundesrat sollen im Dezember 2026 entscheiden. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das heutige Recht.
Fällt die Verhinderungspflege 2027 weg?
Als eigene Leistung ja. Eine geplante Vertretung läuft dann über das Sachleistungsbudget oder das Pflegegeld, Akutsituationen und Kurzzeitpflege über das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr.
Was wird 2027 aus dem Entlastungsbetrag?
An seine Stelle tritt das Sozialraumbudget mit 175 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, für Menschen unter 25 Jahren 300 Euro. Es gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und lässt sich nicht ansparen. Bei Pflegegrad 1 entfällt der Betrag.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?
Der Entwurf sieht 380 Euro bei Pflegegrad 2 vor, 630 Euro bei Pflegegrad 3, 890 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.080 Euro bei Pflegegrad 5.
Gibt es 2027 noch 42 Euro für Pflegehilfsmittel?
Als eigene Leistung nicht mehr. Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen werden dann aus dem Pflegegeld bezahlt. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett zahlt weiterhin die Pflegekasse.
Verliere ich durch die Reform meinen Pflegegrad?
Nein. Ein bestehender Pflegegrad bleibt bis zur nächsten Begutachtung, und die neuen Schwellen allein führen nicht zu einer Herabstufung.