Grundpflege, Behandlungspflege, Haushalt und Entlastung

Unsere Pflegeleistungen

Bevor wir über Leistungen reden, stellen wir die Frage, was der Mensch eigentlich braucht, um zu Hause bleiben zu können. Bei der einen Familie ist das eine halbe Stunde am Morgen, bei der nächsten eine Wundversorgung, die sonst jede Woche eine Fahrt in die Praxis bedeuten würde, und bei der dritten jemand, der einmal in der Woche einspringt.

Wir haben mit allen Kostenträgern einen Versorgungsvertrag.

Im SGB XI- wie im SGB V-Bereich. Was die Pflege- oder Krankenkasse trägt, rechnen wir direkt mit ihr ab. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Was wir übernehmen

Pflegekraft hilft einem älteren Herrn auf der Bettkante in die Strickjacke

Grundpflege nach SGB XI

Die tägliche Unterstützung bei allem, was der Körper nicht mehr allein schafft. Dazu gehören Waschen, Duschen und Baden, An- und Auskleiden, Zahn- und Mundpflege, Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen sowie Unterstützung beim Essen und Trinken. Wie oft wir kommen, richtet sich danach, was gebraucht wird, also morgens, abends oder auch mehrmals am Tag. Wie viel die Pflegekasse davon übernimmt, hängt am Pflegegrad.

Pflegekraft misst einem älteren Herrn am Küchentisch den Blutdruck, Wochendosierer auf dem Tisch

Behandlungspflege nach SGB V

Alles, was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet und was sonst jedes Mal einen Weg in die Praxis bedeuten würde. Dazu gehören Medikamente stellen und verabreichen, Injektionen, Insulingabe und Blutzuckerkontrolle, Wundversorgung und Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Katheter- und Stomaversorgung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse bis auf die gesetzliche Zuzahlung, Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Bei der Beantragung helfen wir, damit Sie sich nicht auch noch darum kümmern müssen.

Haushaltshilfe kocht am Herd, die Seniorin schält am Tisch Kartoffeln mit

Hauswirtschaftliche Versorgung/ Entlastungsbetrag

Ein Haushalt hört nicht auf, nur weil das Laufen schwerfällt. Wir übernehmen Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, halten die Wohnung sauber, waschen und bügeln Wäsche und begleiten Sie zu Terminen. Auf Wunsch organisieren wir auch Essen auf Rädern und einen Hausnotruf. Vieles davon lässt sich über den monatlichen Entlastungsbetrag abrechnen. Das ist Geld, das vielen Familien zusteht und ungenutzt verfällt, weil niemand sie darauf hinweist.

Beratungsbesuch: Pflegekraft mit Tablet im Gespräch mit einem älteren Ehepaar auf dem Sofa

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Ihre Angehörigen selbst pflegen, schreibt die Pflegekasse regelmäßige Beratungsbesuche vor, seit Januar 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 kommen wir auf Wunsch auch vierteljährlich. Diesen Termin übernehmen wir. Geprüft wird dabei niemand. Wir schauen, ob die Pflege zu Hause gut läuft, zeigen Handgriffe, die den Alltag leichter machen, und weisen auf Leistungen hin, die Ihnen zustehen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Was Ihnen sonst noch zusteht, steht im Ratgeber zu den Leistungen je Pflegegrad.

Pflegekraft und älterer Herr lachen über ein Fotoalbum, im Hintergrund zieht die Tochter den Mantel an

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wer einen Angehörigen pflegt, hält das nicht ohne Unterbrechung durch. Sind Sie krank, im Urlaub oder einfach am Ende Ihrer Kräfte, übernehmen wir, stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen. Die Pflegekasse zahlt dafür jedes Jahr ein festes Budget. Es verfällt, wenn es nicht abgerufen wird, und genau das passiert in den meisten Familien. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, was Ihnen zusteht.

Pflegekraft zeigt einem älteren Ehepaar am Esstisch eine Zeile im Antrag auf Pflegeleistungen

Pflegeberatung & Antragshilfe

Weil am Anfang ein Antrag steht, danach eine Begutachtung und oft genug auch ein Widerspruch, schreckt der Weg zum Pflegegrad viele ab. Wir gehen ihn mit Ihnen, sagen Ihnen, was im Antrag stehen muss, bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und sind auf Wunsch dabei. Beraten wird dabei in der Sprache, die Ihnen am leichtesten fällt. Wie das der Reihe nach abläuft, steht im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die kurze Antwort lautet, dass es in den meisten Fällen weniger ist, als Familien erwarten. Die lange steht hier.

Grundpflege zahlt die Pflegekasse aus einem festen Monatsbudget, das sich nach dem Pflegegrad richtet. Seit Januar 2025 sind das 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge gelten 2026 unverändert weiter. Solange unsere Einsätze das Budget nicht überschreiten, zahlen Sie keinen Cent dazu. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Behandlungspflege läuft komplett getrennt davon. Medikamente stellen, Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, all das zahlt die Krankenkasse, sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt es verordnet hat. Das Budget der Pflegekasse wird davon nicht angetastet. Was Erwachsene selbst tragen, ist die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr und zehn Euro je Verordnung, von der eine Befreiung möglich ist, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Wie das gerechnet wird, steht im Ratgeber zur Zuzahlung.

Betreuung und Hauswirtschaft laufen über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er steht jedem ab Pflegegrad 1 zu, muss aber abgerufen werden. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht abrufen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und rechnen es für Sie ab.

Wenn Sie selbst pflegen und stattdessen Pflegegeld beziehen, sind das 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Sie können Pflegegeld und unsere Einsätze auch kombinieren. Wie sich das rechnet, sehen wir uns gemeinsam an.

Sollte am Ende doch etwas offen bleiben, sagen wir Ihnen die Zahl vorher. Alle Beträge haben den Stand 2026.

PflegegradPflegedienst (Sachleistung)PflegegeldEntlastungsbetrag
1entfälltentfällt131 €
2796 €347 €131 €
31.497 €599 €131 €
41.859 €800 €131 €
52.299 €990 €131 €

Monatsbeträge für 2026 nach der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums. Alle Beträge und wie sie sich kombinieren lassen, stehen im Ratgeber.

Wenn nach allem doch ein Eigenanteil bliebe, erfahren Sie die Zahl, bevor Sie sich entscheiden, und nicht erst auf der ersten Rechnung.

So fangen wir an

1. Sie rufen an oder schreiben uns über WhatsApp. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

2. Wir kommen zu Ihnen nach Hause. Kostenlos und unverbindlich.

3. Sie bekommen einen Vorschlag, in dem steht, welche Leistungen wie oft nötig sind, was die Kasse davon trägt und was am Ende übrig bleibt.

4. Wir fangen an, sofern es für beide Seiten passt. Falls nicht, bekommen Sie von uns einen Namen, bei dem es besser passt.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Welche Leistung passt und welcher Pflegegrad infrage kommt, klären wir gemeinsam, während wir bei Ihnen sitzen. Das finden wir gemeinsam heraus, bei Ihnen zu Hause.

Montag bis Donnerstag 9.00–15.30 Uhr · Freitag 9.00–14.30 Uhr

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