Plötzlich pflegebedürftig: die ersten Tage nach dem Krankenhaus

Erstgespräch am Küchentisch: Pflegekraft mit Seniorin und ihrer Tochter
In den ersten Tagen nach der Entlassung zählt vor allem die Reihenfolge.

RatgeberAnträge und Leistungen

Der Anruf kommt meistens an einem Donnerstag

Am Montag soll entlassen werden, und bis dahin muss geregelt sein, wie es zu Hause weitergeht. Genau in dieser Situation rufen die meisten Familien zum ersten Mal bei einem Pflegedienst an.

Es ist eine schlechte Ausgangslage, um Entscheidungen zu treffen. Man kennt die Begriffe nicht, man weiß nicht, wer wofür zuständig ist, und man hat drei Tage.

Deshalb hier in der Reihenfolge, in der es tatsächlich zu tun ist.

Tag eins: das Entlassmanagement ansprechen

Jedes Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Entlassung vorzubereiten. Dafür gibt es einen Sozialdienst, und Sie dürfen dort verlangen, dass er tätig wird. Das ist kein Gefallen, den man erbittet.

Sagen Sie klar, dass Ihre Mutter so nicht nach Hause kann und dass Sie das Entlassmanagement brauchen.

Der Sozialdienst kann bereits im Krankenhaus:

  • die Verordnung für häusliche Krankenpflege für die ersten Tage ausstellen lassen
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl auf den Weg bringen
  • den Antrag auf einen Pflegegrad anstoßen
  • Kontakt zu Pflegediensten und Kurzzeitpflege herstellen

Nutzen Sie das. Vieles läuft aus dem Krankenhaus heraus schneller als von zu Hause.

Tag eins, zweiter Schritt: der Pflegegrad

Wenn noch kein Pflegegrad besteht, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Nicht nächste Woche, sondern noch am selben Tag, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Am schnellsten geht das online im Kundenportal oder in der App der Kasse, und falls Sie damit nichts anfangen können, reicht auch eine kurze E-Mail, in der Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

Und schreiben Sie ausdrücklich dazu, dass der Antrag aus dem Krankenhaus heraus gestellt wird und die Weiterversorgung von dort aus geregelt werden muss. Dann gilt eine verkürzte Frist, denn die Begutachtung ist in diesem Fall spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang durchzuführen. Ohne diesen Hinweis läuft der Antrag im Regeltempo, bei dem die Kasse allein für den Bescheid 25 Arbeitstage Zeit hat.

Diese Frist kennt kaum jemand, und von allein weist niemand darauf hin.

Wie der Antrag genau abläuft, steht im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag.

Die ersten Wochen sind anders finanziert

Das ist der Punkt, der die meisten Familien überrascht und meistens für Erleichterung sorgt.

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe. Das läuft auf ärztliche Verordnung, und zwar unabhängig davon, ob schon ein Pflegegrad besteht, weshalb es Ihr späteres Pflegegeld auch nicht antastet. Was Erwachsene selbst tragen, ist die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent für die ersten 28 Kalendertage im Jahr und zehn Euro je Verordnung. Wer damit über seine Belastungsgrenze kommt, wird für den Rest des Jahres befreit, und genau nach einem Krankenhausaufenthalt lohnt sich das besonders oft, weil dort Klinikzuzahlung, Rezepte und Therapien auf einmal zusammenkommen. Wie Sie an die Befreiung kommen, steht im Beitrag zur Zuzahlung und ihrer Befreiung.

Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V greift, wenn häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder Reha nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu bekommen sind. Dann bleibt der Mensch bis zu zehn Tage im Krankenhaus oder an einem anderen Standort, während alles Weitere organisiert wird. Volljährige zahlen dabei den gesetzlichen Tagesbetrag zu. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn Ihnen jemand sagt, es sei kein Platz zu finden.

Kurzzeitpflege ist der Weg, wenn zu Hause noch etwas fehlt, etwa weil das Bad umgebaut werden muss. Seit Juli 2025 kommt sie aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, den es ab Pflegegrad 2 gibt. Mehr dazu im Ratgeber zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Was zu Hause vorbereitet sein sollte

Nicht alles muss fertig sein. Vier Dinge helfen aber wirklich:

  • Ein Weg ins Bad ohne Stolperfallen. Teppichkanten, Kabel, Türschwellen. Das kostet nichts und verhindert den nächsten Sturz.
  • Ein Platz zum Schlafen im Erdgeschoss, wenn die Treppe ein Problem ist. Auch vorübergehend im Wohnzimmer.
  • Das Pflegebett bestellt. Auf Verordnung zahlt die Krankenkasse, bei bestehendem Pflegegrad die Pflegekasse. Lieferzeit einplanen.
  • Eine Liste der Medikamente, aktuell, mit Dosierung. Das erspart in der ersten Woche mehrere Telefonate.

Alles andere, auch der Umbau des Bades, kann warten. Dafür gibt es später bis zu 4.180 Euro aus der Pflegekasse, und die sollten Sie in Ruhe beantragen, bevor ein Handwerker anfängt.

Was wir in dieser Woche tun

Wir kommen kurzfristig. Einen Termin für ein Erstgespräch bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden, und wenn es aus dem Krankenhaus heraus eilt, oft schneller.

Wir schauen uns die Wohnung an und sagen Ihnen, was vor der Entlassung wirklich noch passieren muss und was nicht. Wir übernehmen die Behandlungspflege ab dem ersten Tag zu Hause. Und wir sagen Ihnen bei der Gelegenheit, welche Töpfe für Sie infrage kommen, damit Sie nicht in drei Monaten merken, dass etwas liegen geblieben ist.

Wenn wir merken, dass ambulante Pflege in Ihrem Fall nicht reicht, sagen wir das ehrlich und nennen Ihnen, wer besser passt.

Rufen Sie an unter 0209 5195 6450. In dieser Woche richtet sich wenig nach Bürozeiten, deshalb melden Sie sich am besten früh, dann ziehen wir den Besuch vor.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich nach einem Krankenhausaufenthalt einen Pflegegrad?

Wird der Antrag aus dem Krankenhaus oder aus einer stationären Reha heraus gestellt und muss die Weiterversorgung von dort aus geregelt werden, ist die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang durchzuführen. Für den Bescheid selbst hat die Kasse sonst 25 Arbeitstage Zeit.

Wer zahlt die Pflege in den ersten Wochen, wenn noch kein Pflegegrad da ist?

Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege zahlt die Krankenkasse, dafür ist kein Pflegegrad nötig. Erwachsene tragen dabei die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent für die ersten 28 Kalendertage im Jahr und zehn Euro je Verordnung. Wer zuzahlungsbefreit ist, zahlt nichts.

Was ist Übergangspflege?

Eine Versorgung im Krankenhaus für bis zu zehn Tage nach § 39e SGB V, wenn die Anschlussversorgung zu Hause nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu organisieren ist. Volljährige zahlen den gesetzlichen Tagesbetrag zu.

Was muss vor der Entlassung zu Hause fertig sein?

Ein stolperfreier Weg ins Bad, bei Bedarf ein Schlafplatz im Erdgeschoss, das bestellte Pflegebett und eine aktuelle Medikamentenliste. Der Rest kann warten.

Wie schnell kommt ein Pflegedienst?

Bei uns bekommen Sie einen Termin für das Erstgespräch in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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