Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege, und wie Sie sich befreien lassen

Hände einer Pflegekraft und einer Seniorin füllen gemeinsam ein Formular aus
Zehn Prozent und zehn Euro je Verordnung. Wer über die Belastungsgrenze kommt, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr.

RatgeberAnträge und Leistungen

Die kurze Antwort

Ärztlich verordnete Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse, aber Erwachsene beteiligen sich daran. Es sind zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr, dazu zehn Euro je Verordnung.

Wer im Laufe eines Jahres über seine persönliche Belastungsgrenze kommt, wird von der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreit und zahlt dann gar nichts mehr. Bei einem großen Teil der Menschen, die wir versorgen, ist diese Grenze deutlich früher erreicht, als sie vermuten.

Warum das kaum jemand ausrechnet

Die Zuzahlungen fallen in kleinen Beträgen an und an ganz verschiedenen Stellen. Fünf Euro in der Apotheke, zehn Euro beim Krankengymnasten, zehn Euro auf der Verordnung für den Pflegedienst, zehn Euro für jeden Tag im Krankenhaus. Weil das über ein Jahr niemand zusammenzählt, bleibt der Eindruck, es sei jedes Mal nur eine Kleinigkeit gewesen.

Sobald man die Quittungen einmal auf den Tisch legt, sieht die Rechnung anders aus.

Was auf die Belastungsgrenze angerechnet wird

Alles, was Sie in einem Kalenderjahr an die gesetzliche Krankenkasse zuzahlen.

  • Medikamente auf Rezept
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie
  • Hilfsmittel
  • häusliche Krankenpflege, also die Behandlungspflege durch uns
  • Krankenhausaufenthalte und verordnete Fahrten

Nicht angerechnet werden Eigenanteile aus der Pflegeversicherung, weil das ein anderer Topf mit eigenen Regeln ist und die Befreiung dort nicht greift. Welche Kasse was trägt, steht im Beitrag zu den Leistungen je Pflegegrad.

Wie hoch die Grenze ist

Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Gerechnet wird dabei nicht mit dem Einkommen des Patienten allein, sondern mit dem des Haushalts, wobei für den Ehe- oder Lebenspartner und für Kinder Freibeträge abgezogen werden.

Für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, ist die Rechnung einfacher und der Betrag klein. Dort zählt allein der Regelbedarf, der 2026 bei 563 Euro im Monat liegt. Daraus ergeben sich 135,12 Euro im Jahr für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, und bei einer anerkannten schwerwiegenden chronischen Krankheit ist es nur die Hälfte davon.

Ab Pflegegrad 3 gilt oft nur ein Prozent

Das ist der Punkt, den wir am häufigsten erklären müssen, weil er nirgends gut sichtbar steht.

Wer als schwerwiegend chronisch krank gilt, dessen Belastungsgrenze halbiert sich auf ein Prozent. Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen. Die Erkrankung wird seit mindestens einem Jahr behandelt, und zwar mindestens einmal in jedem Quartal wegen derselben Sache. Und es liegt eines von drei Merkmalen vor, von denen das erste Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. Die beiden anderen sind ein Grad der Behinderung von mindestens 60 und die Notwendigkeit einer dauerhaften medizinischen Versorgung.

Bescheinigen muss das die Hausärztin oder der Hausarzt auf einem Formular, das in jeder Praxis vorliegt. Weil viele Familien von dieser Halbierung nie erfahren, fragen wir im Erstgespräch danach.

So kommen Sie an die Befreiung

Sammeln Sie die Quittungen über Ihre Zuzahlungen, achten Sie darauf, dass Ihr Name und der Leistungserbringer daraufstehen, und reichen Sie sie zusammen mit einem Einkommensnachweis bei Ihrer Krankenkasse ein. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus, die für den Rest des Kalenderjahres gilt, und erstattet Ihnen zurück, was Sie darüber hinaus gezahlt haben.

Weil die Befreiung immer nur für ein Kalenderjahr gilt, muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden.

Viele Kassen bieten außerdem an, die Belastungsgrenze gleich zu Jahresbeginn in einer Summe zu überweisen, sodass Sie sofort befreit sind und überhaupt keine Quittungen mehr sammeln müssen. Fragen Sie danach, ob Ihre Kasse das anbietet. Der Haken daran ist, dass Sie den Betrag in der Regel nicht zurückbekommen, falls Ihre Zuzahlungen am Ende des Jahres geringer ausgefallen wären.

Was das bei uns bedeutet

Sobald Sie uns die Befreiungsbescheinigung zeigen, ziehen wir für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr ein.

Und wenn Sie nicht wissen, ob sich der Antrag bei Ihnen überhaupt lohnt, rechnen wir es einmal mit Ihnen durch. Dafür müssen Sie nicht Kunde bei uns sein, und es dauert selten länger als eine Viertelstunde, weil man dafür nur ungefähr wissen muss, was im Jahr an Rezepten, Therapien und Krankenhaustagen zusammenkommt.

Rufen Sie an unter 0209 5195 6450 oder kommen Sie mittwochs zwischen 15 und 17 Uhr in die offene Sprechstunde, am besten mit dem, was Sie an Quittungen und Bescheiden zu Hause liegen haben.

Häufige Fragen

Kostet ärztlich verordnete Behandlungspflege etwas?

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt die gesetzliche Zuzahlung an, also zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr und zehn Euro je Verordnung. Wer eine Befreiungsbescheinigung hat, zahlt nichts.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze?

Zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Krankheit ein Prozent. Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe sind es 2026 135,12 Euro im Jahr für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Zählt ein Pflegegrad als schwerwiegende chronische Krankheit?

Pflegegrad 3, 4 oder 5 erfüllt eines der drei Merkmale. Zusätzlich muss dieselbe Erkrankung seit mindestens einem Jahr und mindestens einmal je Quartal ärztlich behandelt worden sein. Bescheinigt wird das vom Hausarzt.

Gilt die Befreiung auch für den Eigenanteil beim Pflegedienst?

Nein. Sie gilt nur für Zuzahlungen der Krankenkasse, nicht für Eigenanteile aus der Pflegeversicherung.

Muss ich die Befreiung jedes Jahr neu beantragen?

Ja. Sie gilt immer nur für ein Kalenderjahr.

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