
RatgeberAnträge und Leistungen
Die Zahlen stehen fest. Was daraus wird, nicht.
Was Ihnen zusteht, hängt am Pflegegrad und ist gesetzlich geregelt. Was am Ende bei Ihnen ankommt, hängt daran, ob jemand die Töpfe kennt und ob sie richtig kombiniert werden. Genau da gehen jedes Jahr Beträge verloren, die niemandem weggenommen wurden. Sie wurden nur nicht abgerufen.
Hier stehen die Beträge für 2026, so wie sie das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht hat. Darunter steht, was das im Alltag bedeutet.
Die monatlichen Leistungen
| Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | entfällt | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegedienst (Sachleistung) | entfällt | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- oder Nachtpflege | entfällt | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige pflegen. Das Geld geht auf Ihr Konto, und Sie müssen nicht belegen, wofür Sie es ausgeben.
Pflegesachleistung ist das Budget für einen Pflegedienst. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie sehen das Geld nie.
Beides lässt sich mischen. Wie das rechnerisch funktioniert, steht im Ratgeber zur Kombinationsleistung.
Pflegegrad 1 wird fast immer unterschätzt
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und kein Sachleistungsbudget. Deshalb halten viele Familien ihn für wertlos. Das ist er nicht.
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen zu:
- 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat
- 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- bis zu 4.180 Euro für den Umbau von Bad, Türschwellen oder Treppe
- ein Zuschuss zum Hausnotruf
- die kostenlose Pflegeberatung
Das sind über 2.000 Euro im Jahr, für die man nur einen Antrag und ein paar Rechnungen braucht.
Was einmal im Jahr zur Verfügung steht
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2. Seit dem 1. Juli 2025 sind das nicht mehr zwei getrennte Töpfe, sondern einer, aus dem Sie frei schöpfen können. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist weggefallen. Mehr dazu im Ratgeber zur Verhinderungspflege.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 4.180 Euro je Maßnahme. Bodengleiche Dusche, Rampe, Treppenlift, breitere Türen. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, steht der Betrag jedem von ihnen zu, bei zwei Personen also 8.360 Euro. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro gedeckelt, was ab vier Anspruchsberechtigten greift. Wichtig: beantragen, bevor der Handwerker anfängt.
Was jeden Monat da ist und oft liegen bleibt
42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen. Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung, auf Antrag. Mehr dazu im Ratgeber zu den Pflegehilfsmitteln.
131 Euro Entlastungsbetrag. Der Betrag, der bei den meisten Familien ungenutzt bleibt, weil er nicht als Geld kommt, sondern gegen Rechnung erstattet wird. Er verfällt nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht abrufen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Mehr dazu im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Krankenkasse und Pflegekasse sind zwei Paar Schuhe
Das ist der Punkt, an dem in unseren Erstgesprächen am häufigsten Erleichterung eintritt.
Alles, was der Arzt verordnet, läuft über die Krankenkasse und rührt weder Ihr Pflegegeld noch Ihr Sachleistungsbudget an. Dazu gehören Medikamente stellen und geben, Injektionen, Insulin, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen sowie Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Diese Leistungen heißen Behandlungspflege. Was Erwachsene dafür selbst tragen, ist allein die gesetzliche Zuzahlung, und wer im Lauf des Jahres über seine Belastungsgrenze kommt, wird für den Rest des Jahres davon befreit und zahlt dann gar nichts mehr. Wie diese Grenze gerechnet wird und warum ab Pflegegrad 3 oft nur die Hälfte gilt, steht im Beitrag zur Zuzahlung und ihrer Befreiung.
Nur die Grundpflege, also Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen, und die Hauswirtschaft laufen über die Pflegekasse und damit über die Beträge in der Tabelle oben.
Wenn eine Familie bei uns anruft und es geht ausschließlich um Behandlungspflege, ist das Kostengespräch nach zwei Minuten vorbei.
Was wir damit machen
Wir gehen mit Ihnen die Töpfe durch, die zu Ihrer Situation passen, und rechnen aus, was Sie am Ende behalten. Unser Ziel ist dabei immer dasselbe. Möglichst viel Pflegegeld bleibt bei Ihnen, und es entsteht kein Eigenanteil. Das gelingt nicht in jedem Fall, aber in den allermeisten, weil wir nur das in den Vertrag schreiben, was wirklich gebraucht wird.
Wenn am Ende doch etwas offen bliebe, erfahren Sie das im Gespräch und nicht auf der ersten Rechnung.
Was von diesen Beträgen bei Ihnen tatsächlich ankommt, rechnen wir an Ihrem Küchentisch durch, und zwar bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?
131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat, bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassung, ein Zuschuss zum Hausnotruf und die kostenlose Pflegeberatung.
Wie hoch ist das Budget für einen Pflegedienst?
796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5, jeweils im Monat.
Zahlt die Pflegekasse auch Wundversorgung und Medikamente?
Nein, das ist Behandlungspflege und läuft über die Krankenkasse. Sie mindert Ihr Pflegegeld und Ihr Sachleistungsbudget nicht. Für Erwachsene fällt die gesetzliche Zuzahlung an, also zehn Prozent für die ersten 28 Kalendertage im Jahr und zehn Euro je Verordnung. Wer eine Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse hat, zahlt auch das nicht.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.