
RatgeberAnträge und Leistungen
Die Frage kommt fast immer als Zweites
Zuerst fragen Familien, ob immer dieselben Leute kommen. Danach fragen sie, was das kostet und wer das bezahlt. Und dann kommt oft ein Satz, der uns zeigt, wo das Missverständnis liegt: „Wenn der Pflegedienst kommt, ist das Pflegegeld doch weg.“
Das stimmt so nicht. Es wird weniger, und zwar genau in dem Maß, in dem Sie den Pflegedienst nutzen. Der Rest bleibt bei Ihnen.
Drei Wege, und Sie dürfen wählen
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Das Geld geht auf Ihr Konto, und Sie müssen niemandem nachweisen, was Sie damit machen.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Pflegesachleistung bedeutet, dass ein Pflegedienst kommt, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie sehen das Geld nie.
| Pflegegrad | Sachleistung im Monat |
|---|---|
| 1 | keine Sachleistung |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Kombinationsleistung ist der Weg, den die meisten unserer Kunden gehen. Der Pflegedienst übernimmt einen Teil, die Familie den Rest, und das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt.
Ein Rechenbeispiel, wie es bei uns wirklich vorkommt
Nehmen wir Pflegegrad 2. Die Tochter macht fast alles selbst, möchte aber beim Duschen Hilfe, zweimal die Woche.
Zweimal Duschen pro Woche sind acht Einsätze im Monat. Weil zu jedem Einsatz eine Hausbesuchspauschale gehört, kostet das über den Monat rund 280 Euro. Das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 2 liegt bei 796 Euro, verbraucht sind damit gut ein Drittel.
Es bleiben also etwa 65 Prozent des Pflegegeldes. Das sind rund 225 Euro, die weiter auf das Konto gehen.
Viele Familien rechnen damit, dass die 347 Euro komplett wegfallen. Das ist der Punkt, an dem in solchen Gesprächen meistens Erleichterung eintritt.
Warum wir das vorrechnen, bevor wir irgendetwas anbieten
Wir könnten in dieses Gespräch mit einer Liste gehen und mehr Leistungen verkaufen. Das Budget wäre ja da. Wir machen das nicht, und das hat keinen edlen Grund, sondern einen praktischen. Leistungen, die eine Familie nicht braucht, führen zu Eigenanteilen, und Eigenanteile führen dazu, dass Familien nach ein paar Monaten kündigen.
Unser Ziel im Erstgespräch ist deshalb immer dasselbe. Sie sollen am Ende so viel Pflegegeld behalten wie möglich, und Sie sollen keinen Eigenanteil zahlen. In den allermeisten Fällen geht das auf.
Wenn es nicht aufgeht, sagen wir das im Gespräch und nicht auf der ersten Rechnung.
Was viele übersehen
Zu jedem Einsatz gehört eine Hausbesuchspauschale, und zwar einmal pro Einsatz, unabhängig davon, wie viele Leistungen dabei erbracht werden. Wer nur die Preise der einzelnen Leistungen zusammenrechnet, kommt deshalb auf einen zu niedrigen Betrag und wundert sich über die erste Abrechnung.
Der Entlastungsbetrag kommt obendrauf. 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, zusätzlich zu allem oben. Das Geld ist zweckgebunden, aber es ist da. Mehr dazu im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Bis zu 40 Prozent der Sachleistung dürfen umgewandelt werden, nämlich in Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für Familien, die bei Körperpflege gar keine Hilfe brauchen, aber im Haushalt schon, ist das oft der passendere Weg.
An ein einmal festgelegtes Verhältnis von Geld- und Sachleistung sind Sie sechs Monate gebunden. Das greift aber nur, wenn Sie sich ausdrücklich auf einen festen Prozentsatz festlegen. Im Regelfall wird das anteilige Pflegegeld Monat für Monat aus dem berechnet, was tatsächlich abgerechnet wurde, sodass sich alles von selbst verschiebt, wenn im Juli mehr nötig war als im Juni.
Krankenkasse und Pflegekasse sind zwei verschiedene Töpfe. Alles, was der Arzt verordnet, also Medikamente stellen, Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe, läuft über die Krankenkasse und rührt Ihr Pflegegeld überhaupt nicht an. Diese Gespräche sind meistens nach fünf Minuten beendet.
Rechnen Sie es einmal mit uns durch
Sie müssen dafür nichts vorbereiten und nichts unterschreiben. Wir setzen uns an Ihren Tisch, schauen, was gebraucht wird, und rechnen die drei Wege gegeneinander. Danach wissen Sie, was übrig bleibt.
Bringen Sie einfach mit, was an Papier da ist, dann stellen wir die drei Wege nebeneinander, damit Sie sehen, welcher davon bei Ihnen am meisten übrig lässt.
Häufige Fragen
Bekomme ich noch Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?
Ja, anteilig. Nutzen Sie 30 Prozent des Sachleistungsbudgets, bleiben 70 Prozent des Pflegegeldes.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Was ist Kombinationsleistung?
Die Mischung aus Pflegedienst und eigener Pflege. Der Pflegedienst rechnet seinen Teil mit der Pflegekasse ab, das restliche Pflegegeld geht auf Ihr Konto.
Muss ich mich sofort entscheiden?
Nein. An ein fest gewähltes Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistung sind Sie sechs Monate gebunden. Im Regelfall wird der Anteil ohnehin Monat für Monat aus dem berechnet, was tatsächlich abgerechnet wurde.
Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse?
Beides, je nach Leistung. Ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse und mindert Ihr Pflegegeld nicht.