
RatgeberAnträge und Leistungen
Der kleinste Topf, und trotzdem 504 Euro im Jahr
Es geht um Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Also um genau die Dinge, die eine pflegende Tochter im Drogeriemarkt kauft, weil sie eben gebraucht werden.
Die Pflegekasse zahlt dafür 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung. Über ein Jahr sind das 504 Euro.
Viele Familien zahlen es trotzdem selbst. Nicht, weil ihnen der Antrag zu aufwendig wäre, sondern weil sie nicht wissen, dass es diesen Anspruch gibt.
Was dazugehört
Erstattet werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Dinge, die man einmal benutzt und dann wegwirft:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen, sowohl zum Wegwerfen als auch waschbare
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
Nicht dazu gehört Inkontinenzmaterial wie Windeln und Vorlagen. Die laufen über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, und zwar zusätzlich. Das ist eine der häufigsten Verwechslungen, und sie kostet Familien Geld, weil sie denken, das eine schließe das andere aus.
Die Voraussetzungen
Drei Dinge müssen zusammenkommen:
- mindestens Pflegegrad 1
- Pflege zu Hause, nicht im Heim
- die Pflege wird von Angehörigen, Bekannten, Nachbarn oder einem Pflegedienst geleistet
Das war es. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung und keine ärztliche Verordnung.
So kommen Sie dran
Es gibt zwei Wege, und der zweite ist der bequemere.
Weg eins: selbst kaufen und einreichen. Sie kaufen die Sachen, heben die Rechnungen auf und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Erstattet werden maximal 42 Euro im Monat.
Weg zwei: über einen Anbieter, der direkt abrechnet. Sie stellen einmal einen Antrag, wählen aus, was Sie brauchen, und bekommen jeden Monat ein Paket nach Hause geliefert. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse. Sie zahlen nichts und reichen nichts ein.
Der Antrag selbst ist ein Formular, das die Pflegekasse Ihnen schickt oder das der Anbieter für Sie ausfüllt. Er wird praktisch immer bewilligt.
Worauf Sie achten sollten
Der Betrag ist ein Monatsbetrag und wird nicht angespart. Was Sie in einem Monat nicht abrufen, ist weg. Anders als beim Entlastungsbetrag gibt es hier keine Übertragung ins nächste Halbjahr. Wer also monatlich beliefert wird, nutzt den Anspruch vollständig.
Sie sind an keinen Anbieter gebunden. Falls Ihnen die Zusammenstellung nicht passt oder die Qualität nicht stimmt, können Sie wechseln.
Sie müssen nicht abnehmen, was Sie nicht brauchen. Wenn kein Bedarf an Bettschutzeinlagen besteht, lassen Sie sie weg und nehmen mehr Handschuhe. Der Anspruch richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich verwenden.
Warum wir im Erstgespräch danach fragen
Weil es einer der Punkte ist, bei denen wir in fünf Minuten etwas verbessern können, ohne dass eine Familie deshalb Kunde bei uns werden muss.
Wir sehen bei Hausbesuchen regelmäßig, dass Handschuhe und Desinfektionsmittel privat gekauft wurden. Dann sagen wir es, und dann ist es geregelt. Das ist kein großer Beratungserfolg, aber über ein Jahr sind es 504 Euro, die im Haushalt bleiben.
Falls Sie unsicher sind, ob bei Ihnen etwas ungenutzt mitläuft, klären wir das am Telefon unter 0209 5195 6450, ohne dass daraus irgendetwas folgen müsste.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung.
Brauche ich dafür eine ärztliche Verordnung?
Nein. Es genügen ein Pflegegrad und die Pflege zu Hause.
Gehören Windeln und Inkontinenzvorlagen dazu?
Nein. Inkontinenzmaterial läuft über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung und kommt zusätzlich.
Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?
Nein. Der Betrag gilt monatlich und verfällt, wenn er nicht genutzt wird.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nicht, wenn Sie einen Anbieter wählen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann zahlen Sie nichts und reichen nichts ein.